Personalausweis

Personalausweis – holen Sie sich den neuen!?

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, informiert Anlässlich der Einführung des neuen Personalausweises, dass niemand benachteiligt werden darf, der die Speicherung seiner Fingerabdrücke ablehnt.

Am 01.November 2010 ist es nun soweit, der alte Personalausweis ist dann Vergangenheit und es gibt ab sofort nur noch den neuen. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zum alten Ausweisdokument ist die Speicherung biometrischer Daten. Auch wenn die Biometriedaten, Foto und Abdrücke der beiden Zeigefinger, besonders geschützt sind und nur durch besonders autorisierte staatliche Stellen ausgelesen werden dürfen, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Chip des Ausweises, anders als beim Reisepass, freiwillig erfolgt.

Wer den neuen Personalausweis beantragt, sollte daher gut überlegen, ob er solch sensible Daten dort speichern möchte. Immerhin ist nicht zu erkennen welche Vorteile der Ausweisinhaber durch die Speicherung seiner Fingerabdrücke hat. Auch in Bezug auf die Sicherheit und Auslesbarkeit dieser Informationen durch unberechtigte, muss man wohl davon ausgehen das es eine Frage der Zeit ist bis die Verschlüsselung geknackt ist.

Ebenfalls freiwillig ist die Nutzung der der eID-Funktion, diese ermöglicht den elektronischen Identitätsausweis im Bereich des E-Government und des E-Commerce. Das Ausweisen gegenüber Behörden oder Diensteanbietern im Internet setzt die Übertragung der im Chip gespeicherten Daten voraus. Das könnte in Zukunft zwar den einen oder anderen Amtsgang sparen, ist aber natürlich auch mit bestimmten Risiken behaftet.

Die Nutzung der eID-Funktion ist freiwillig. Die Funktion kann in den Personalausweisbehörden auf Wunsch gebührenfrei deaktiviert werden.

Wer die eID-Funktion dennoch nutzen möchte, sollte sicherstellen, dass der eigene PC nicht mit Viren oder Trojanern infiziert ist. Ein Vierenscanner, regelmäßige Updates des Betriebsystems und eine Personal Firewall können hierbei hilfreich sein. Die sechsstellige Ausweis-PIN, die bei der elektronischen Identitätsfunktion eingesetzt wird, sollte nicht aus dem Geburtsdatum oder ähnlich unsicheren Ziffernfolgen bestehen.

Der Passinhaber benötigt für die Nutzung o. g. Funktion den „Bürgerclient“, eine Software für den PC oder Laptop, mit der er sich selbst online authentifizieren sowie die Identität der Anbieter von Web-Diensten zuverlässig prüfen kann. Als Schnittstelle zwischen Ausweis und Computer fungiert ein handelsübliches Kartenlesegerät. Beim Kauf eines Kartenlesegerätes sollte man aber nicht das billigste Gerät kaufen, da so war zu hören, es mit diesen Geräten teilweise Probleme geben kann.

Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis
Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ab dem 1. November 2010 beträgt nach dem Verordnungsentwurf 28,80 Euro, bei einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 19,80 Euro. Kostenfrei soll die Ausstellung des ersten Personalausweises für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren sein. Laut Aussage des Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière liegen wir mit diesen Gebühren im europäischen Durchschnitt.

Ob man sich den neuen Reisepass nun holt oder nicht, und wenn ja, mit welchen Optionen, muss wohl jeder für sich abwegen.

Matthias Walter, http://www.tec4net.com

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Quellen und Links:

Webseite der Bundesdruckerei
http://www.bundesdruckerei.de/de/produkte/produkte_dokument/dok_persausw/index.html

Die neuen Zugangsfunktionen
http://www.sicherheit.info/SI/cms.nsf/si.ArticlesByDocID/1111215?Open&SessionID=7431493-022020

Herr Schäuble erklärt wie es mit dem bereits eingeführten Reisepass ist
http://www.youtube.com/watch?v=Q5F2H28VGOM&feature=related