Das neue (alte) Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist seit kurzem in Kraft getreten

Am 17. Dezember 2015 wurde das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) im Bundesanzeiger veröffentlicht, gemäß Artikel 8 des Gesetzes ist es seit Freitag den 18. Dezember 2015 in Kraft.

Es werden also wieder anlasslos Telekommunikationsdaten (Verkehrsdaten) der Bevölkerung in Deutschland auf Vorrat gespeichert. Telefonate, SMS und E-Mailverkehr mit Geheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten, Datenschutzbeauftragten und Journalisten sind herbei nicht von der Speicherung ausgenommen.

Nachdem der Bundestag das Gesetz im Oktober beschlossen hat, hatte der Bundesrat im November seine Zustimmung zu neuerlichen Einführung der umstrittenen Überwachungsvorschrift gegeben.

Hintergrund zur Einführung der ersten Vorratsdatenspeicherung war die EU-Richtlinie 2006/24/EG aus dem Jahr 2006, welche alle EU-Mitgliedsstaaten zum Erlass eines Gesetzes verpflichtet hatte. Ein entsprechendes Gesetz trat in Deutschland bereits im Jahr 2008 in Kraft, wurde aber mit dem Urteil BvR 256/08 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Gericht begründete seine Entscheidung vor allem durch die ungenügende Ausgestaltung des Gesetzes hinsichtlich Zugriffregelung und Sicherheitsvorgaben im Umgang mit den Verkehrsdaten.Als wesentlicher Punkt wurde aber auch der unverhältnismäßig hohe Eingriff in die Privatsphäre der Bürger festgestellt und ein Verstoß gegen den Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) festgestellt.

Die EU-Richtlinie selbst wurde am 8. April 2014 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt.

Das neue (alte) Gesetz:

Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sieht kürzere Speicherfristen vor, unterscheidet sich ansonsten aber nur marginal von dem vorherigen. Durch den § 113a Absatz 1 werden alle Internet- und Telefon-Provider veranlasst Verbindungsdaten Ihrer Kunden zu speichern und zur Auswertung für berechtigte Stellen bereitzuhalten.

Was wird gespeichert?

Die zu speichernden Datensind im § 113b Telekommunikationsgesetz beschrieben, im wesentlichen sind das:

  • Telefonnummer (Anschlussnummer) der Beteiligten
  • Standort der Beteiligten
  • Versender- und Empfängernummer
  • Beginn, Ende und Dauer der Verbindung
  • IP-Adresse der Beteiligten Computer

Wie lange wird gespeichert?

  • Standortdaten vier Wochen
  • Alle anderen Daten 10 Wochen

Wer darf die Daten einsehen?

  • Polizeidienststellen
  • Staatsanwaltschaften
  • Verfassungsschutzämter
  • Bundesnachrichtendienst
  • Militärischer Abschirmdienst

Gibt es Kritik an dem Gesetz?

Auch dieses Mal gibt es starke Kritik an der Vorratsdatenspeicherung. Während Datenschützer mit Hinblick auf die immer lückenlosere Überwachung in Deutschland grundsätzliche Kritik an dem Gesetz äußern, kritisieren die betroffenen Telekommunikationsanbieter vor allem den Aufwand und die Mehrausgaben für die Umsetzung. Der IT-Verband Bitkom schätzt die Kosten für die Speicherung gemäß einer Pressemeldung auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

Kritik am Verfahren des Gesetzes kommt auch von der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Wie der „Zeit Online“ bereits Ende Oktober zu entnehmen war, wurde eine Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung durch die FDP vorbereitet.

Die Europäische Kommission hat bemängelt, dass sie die Strafverfolgungsbehörden bei der neuerlichen Einführung des Gesetzes, nicht ausreichend durch Gerichte kontrolliert sieht. Des Weiteren wurde kritisiert, dass die Voraussetzungen, unter denen eine Auswertung der Daten erfolgen darf, nicht hinreichend genau definiert wurden.

Das Gesetz sieht wie eingangs erwähnt vor die Verkehrsdaten aller Nutzer, eben auch die von Geheimnisträgern anlasslos zu speichern. Der Zugriff soll dann nur unter bestimmten Voraussetzungen, durch einen Richter für die Berechtigten Stellen, frei gegeben werden. Geheimnisträger sollen hiervon nicht betroffen sein, fraglich ist aber wie ein Richter prüfen möchte, ob es sich um einen Geheimnisträger handelt. Es könnte also sein das z. B. Journalisten künftig Probleme haben Informationen zu erhalten, da Informanten und Whistleblower jederzeit ermittelbar sind. Das würde unsere Welt ein gutes Stück intransparenter machen.

Die Regelungen zum Zugriff auf die gespeicherten Verkehrsdaten sind aber auch deswegen fraglich, da sie gem. § 100g TKG den Zugriff bereits bei Verdacht auf eine schwere Straftat oder bei Verdacht auf eine Straftat mittels Telekommunikation ermöglichen.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff, hat in Ihrer Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung unter anderem darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz eine größeres Überwachungspotenzial bietet als auf den ersten Blick zu erkennen ist. So beschreibt sie, wie durch die Speicherung der IP-Adresse gemäß dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, in Zusammenspiel mit Vorgaben anderer Gesetzgebungen, wie z.B. dem BKAG oder dem IT-Sicherheitsgesetz, nun eine Zuordnungsmöglichkeit der Daten entsteht, durch die das Surfverhalten der Internetnutzer über mehrere Wochen äußerst detailliert zu überwachen ist.

Es ist übrigens nicht so das Ermittlungsbehörden ohne die VDS keinen Zugriff auf Telekommunikationsdaten hätten. Bereits heute besteht gemäß StPO die Möglichkeit das Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von schweren Straftaten Zugriff auf beim Provider gespeicherte Daten erhalten. Eine weitere Möglichkeit bietet die so genannte Bestandsdatenabfrage, benötigen Behörden Bestandsdaten wie Nummer, Name oder Adresse von Nutzern, z.B. bezüglich einer Ordnungswidrigkeit, so nutzen diese seit längerem ein direktes Online-Abrufverfahren gemäß § 112 TKG – Automatisiertes Auskunftsverfahren. Eine richterliche Freigabe ist hierfür nicht nötig. Der Verein Digitalcourage hat hierzu einen Artikel verfasst und bekannt gegeben das solche Abfragen 4,5 Mio. mal im Jahr 2009 durchgeführt wurden .

Was bringt die Datenspeicherung?

Befürworter der Vorratsdatenspeicherung führen immer wieder das Argument an, dass Straftaten besser aufgeklärt oder sogar verhindert werden könnten.

Wissenschaftler des Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht kamen 2012 zu der Erkenntnis, dass der Wegfall der ersten 2008 in kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht als Ursache für Veränderungen bei der Aufklärungsquote gelten kann.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kamen bei der Auswertung statistischer Zahlen des Bundeskriminalamts zum Schluss, dass sich die Aufklärungsquote durch die eingeführte Überwachungsmaßnahme, um gerade einmal 0,006 Prozent verbessert hat.

Was bringt die Datenspeicherung noch?

  • Die völlige Überwachung aller Bürger ohne jeden Anlass
  • Das ungute Gefühl der permanenten Beobachtung
  • Die mögliche Nutzung der beim Provider gespeicherten Daten durch unberechtigte Dritte
  • Die Möglichkeit Profile zur sozialen Vernetzung einer Person, ihre Lebensgewohnheiten und ihre Aufenthaltsorte zu erstellen und ihr künftiges Verhalten antizipierbar zu machen.
  • Die Möglichkeit den Kreis der Zugriffsberechtigten und somit die Nutzung der Daten immer weiter auszudehnen (Bayern denkt bereits darüber nach auch dem Verfassungsschutz Zugriff auf die gespeicherten Daten zu gewähren)

Kann man der Überwachung entgehen?

Es gibt kaum legale Möglichkeiten der Überwachung zu entgehen wenn man über moderne Kommunikationsmittel am gesellschaftlichen Leben teilhaben will. Einige Anregungen zur Vermeidung der Daten finden sich auf den Seiten von Netzpolitik.org

Schlusswort

Jeder sollte sich die Frage stellen ob eine Vorastdatenspeicherung,
  • die anlasslos alle Menschen in unserem Land überwacht und gegen deren informationelle Selbstbestimmung verstößt,
  • die in etwas anderer Form bereits am 02.03.2010 durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde,
  • die auf Grundlage einer EU-Richtlinie 2006/24/EG erlassen wurde, welche selbst am 8. April 2014 durch den Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde,
  • und die keinerlei nachweislichen Nutzen (siehe Studie in meinem Beitrag) bei der Verfolgung und Aufklärung von Straftaten bringt,
tatsächlich im Sinne der Gesellschaft sein kann.

Ob es bei der Einführung des Gesetzes bleibt müssen wir wohl abwarten. Es gibt bereits einige Klagen die eingereicht wurden und durchaus Aussicht auf Erfolg haben könnten.

Bedenklich ist das die Regierenden zu einer Art „Try and Error System“ übergegangen sind, bei dem inkonsistente Gesetze beschlossen werden um hinterher abzuwarten ob sich Protest in der Bevölkerung regt. Das Schlusswort spricht anscheinend immer häufiger der Bundesgerichtshof als oberster „Schiedsrichter“.

Matthias Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger | Auditor für Datenschutz und IT-Sicherheit

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Quellen und Links:

Veröffentlichung Bundesanzeiger:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s2218.pdf%27]__1450447080422

EuGH Urteil zur EU-Richtlinie

Verfassungsklage der FTP
http://www.zeit.de/news/2015-10/26/deutschland-fdp-legt-verfassungsklage-gegen-vorratsdatenspeicherung-ein-26182402

Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten
http://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Telefon_Internet/TelefonArtikel/VoarratsdatenspeicherungReloaded.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Artikel Digitalcourage e.V.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Der_Zugriff_auf_die_gespeicherten_Daten_ist_nur_unter_engen_Voraussetzungen_.28z.B._richterliche_Anordnung.29_zul.C3.A4ssig

Rechtsgutachten der Wissenschaftliche Dienste
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/rechtsgutachten_grundrechtecharta.pdf

Artikel Netzpolitik.org
https://netzpolitik.org/2015/digitale-selbstverteidigung-gegen-vorratsdatenspeicherung-wie-man-metadaten-vermeidet/

Buchtipps:
Angriff auf die Freiheit: Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte
https://it-news-blog.com/?p=158

Ausgespäht und abgespeichert: Warum uns die totale Kontrolle droht und was wir dagegen tun können
https://it-news-blog.com/?p=162

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