Neues Bundesdatenschutzgesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht

Die Neugestaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wurde nötig, da die Europäische Union mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Datenschutz in der EU vereinheitlicht hat. Die DSGVO steht über den bisherigen nationalen Gesetzen uns soll zum einen den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union sicherstellen, zum anderen den freien Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarkts gewährleistet.

Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – kurz DSAnpUG-EU) hat der deutsche Gesetzgeber neben nötigen Anpassungen auch die Öffnungsklauseln geregelt, welche in der DSGVO zur Gestaltung durch die nationalen Legislativen vorgesehen sind.

Das neu reformierte BDSG (DSAnpUG-EU) das am 27.04.2017 vom Bundestag beschlossen und bereits am 12.05.2017 vom Bundesrat abgesegnet wurde, ist am vergangenen Mittwoch dem 05.07.2017 im Bundesgesetzblatt 2017 Teil 1 Nr. 44 veröffentlicht worden.

Das neue BDSG regelt ab dem 25. Mai 2018 zusammen mit der DSGVO den Datenschutz in Deutschland.

 

Matthias Walter, tec4net GmbH  http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger | Auditor für Datenschutz und IT-Sicherheit

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Quellen und Links:

Hier finden Sie veröffentlichten Gesetzestext
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s2097.pdf%27%5D__1499628321805

Artikel des Bundestags
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw17-de-datenschutz/501684

Artikel zu den Neuerungen der DSGVO
https://it-news-blog.com/?p=1208