Gläserner Verbraucher

Gläserne Verbraucher im Internet

Der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert das „Behavioural Tracking und Targeting“ – der Gläserne Verbraucher sei im Internet bereits Realität, so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Ein aktuelles Gutachten der TU München zur digitalen Profilbildung sowie ein Online-Check zum Einsatz von Cookies hätten gezeigt, dass die Erhebung und Verarbeitung von Daten meist ohne Wissen und Einverständnis der Verbraucher ablaufe.

Einige Techniken die hierfür eingesetzt werden sind:
– Cookies
– Pixeltracking
– Network Targeting
– Packet Sniffing
– Mousetracking

Die Werbewirtschaft und Plattformbetreiber setzen oben genannte Verfahren ein um die Nutzer automatisiert auszuspionieren. Das Ergebnis sind Nutzerprofile, die zur gezielten Ansprache dienen oder lukrativ an Dritte verkauft werden. Es könne laut Billen ja durchaus auch Nutzen bringen, wenn Anbieter die eigenen Vorlieben kennen würden. Allerdings wolle er wissen, wann ihn wer beobachtet und wer seine Daten wofür nutzt – wir bräuchten klare Informationen der Anbieter und auf dieser Grundlage eine aktive Zustimmung der Verbraucher zum Einsatz der Techniken.

Laut dem im Auftrag des vzbv erstellte Gutachten „Digitale Profilbildung und Gefahren für die Verbraucher“ könne ein Internetnutzer auch ohne jegliche Eingabe von Daten erkannt, sein Verhalten ausgewertet und zu Marketingzwecken genutzt werden. So hinterließen die Nutzer schon beim bloßen Surfen im Internet Datenspuren, die über eine erstaunliche Vielzahl von Techniken eine umfassende Profilbildung ermöglichten.

In einer gemeinsamen Aktion hätten die vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekte „Surfer haben Rechte“ (vzbv) und „Verbraucher sicher online“ (TU Berlin) den Einsatz von Cookies auf Websites von Zeitungen, Versandhändlern, Webmail-Diensten und Videoportalen geprüft. Der Nutzer werde in der Regel nicht darauf aufmerksam gemacht, dass Cookies eingesetzt werden.

Die verbindliche Forderung des Bundesdatenschutzgesetz BDSG zur Anbringung einer Datenschutzerklärung, in welcher Hinweise bezüglich oben genannter Verfahren anzubringen sind, werden dabei bewusst oder unbewusst ignoriert. Dieses Verhalten ist vermutlich dadurch begründet, dass sich viele Verantwortliche immer noch nicht bewusst sind, dass Sie nach BDSG § 4f verpflichtet sind die Einhaltung des BDSG selbst sicherzustellen oder einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ein Datenschutzbeauftragter kümmert sich um die Einhaltung der Vorgaben des BDSG, schult die Mitarbeiter und verhindert so, dass es zu Datenmissbrauch, Abmahnungen oder Strafen durch den Gesetzgeber kommt.

Die Studie bemängelt auch die lange Lebenszeit der eingesetzten Cookies, in einem Fall waren es sogar 30 Jahre. Für die Verbraucher ist es ein Ärgernis, dass viele Firmen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die zahlreichen Techniken zur Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Daten zeigen, wie wichtig das Thema Datenschutz und Verbraucherschutz gerade in der Online-Welt ist.

Wie sieht es in Ihrem Unternehmen aus?

Ich berate Sie gerne zu den Themen Zertifizierung, Datenschutz und Datensicherheit.

Matthias Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzbeauftragter

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Quellen und Links:

Link zur Website www.surfer-haben-rechte.de
http://www.surfer-haben-rechte.de

Link zur europäischen e-Privacy-Richtlinie
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0058:de:HTML

Hinweis zum Ratgeber „Meine Daten gehören mir“
http://www.vzbv.de/ratgeber/Datenschutz_Alltag.html