Abzocke per Telefon

Obwohl Telefonwerbung ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen verboten ist, sind solche Belästigungen weiterhin verbreitet. Immer wieder tappen Gutgläubige in diese Werbefallen und geben am Telefon ihre Daten preis. Doch statt des versprochenen Gutscheins oder Gewinns kommt dann oft eine Rechnung, da bei dem Telefonat angeblich ein Vertrag geschlossen wurde.

Woher haben diese dubiosen Firmen meine Telefonnummer?
Der Handel von persönlichen Daten ist kein neues Phänomen, in den Vergangenen Jahren sorgten Datenschutzskandale immer wieder für Unsicherheit in der Bevölkerung.

Mit der Novellierung des BDSG wurden Änderungen im Datenschutzrecht vorgenommen, die den Datenmissbrauch einschränken sollen. Leider halten sich viele Firmen jedoch nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Experten gehen davon aus, dass alleine die Zahl der von unzulässiger Telefonwerbung Geschädigten im zweistelligen Millionenbereich liegt. Auf die letzten Jahre gerechnet, dürfte das einen Schadensumfang im einstelligen Milliardenbereich ergeben.

Was können Sie als Verbraucher tun?

  • Gehen Sie sorgfältig mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer um, wägen Sie die Angabe jeder Information im Einzelfall ab.
  • Geben Sie Ihre Telefonnummer nur gezielt im Bedarfsfall und nur an seriöse Vertragspartner und Firmen weiter.
  • Alle deutschen Firmen sind verpflichtet das Bundesdatenschutzgesetz BDSG umzusetzen. Fehlt eine Datenschutzerklärung im Webauftritt einer Firma so ist das rechtswidrig und als unseriös zu werten. Vorbildliche Firmen benennen einen Datenschutzbeauftragten an den Sie sich wenden können.
  • Achten Sie auf mögliche Verwertungsklauseln (Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken) oft in Preisausschreiben.
  • Fragen Sie im Einzelfall nach, der § 34 BDSG „Auskunft an den Betroffenen“ verpflichtet Firmen dazu Ihnen jederzeit Auskunft zu allen über Sie gespeicherten Daten zu erteilen.
  • Fordern Sie die Löschung bzw. Sperrung aller nicht relevanten Daten nach §35 BDSG.

Sind die Behörden machtlos?

Nein, denn obwohl es in einigen Verwaltungsstellen an Mitarbeitern fehlt, ist die Regierung in der Verantwortung, sich des Problems unzulässiger Werbung anzunehmen. Die Gesetzesinitiative des Bundesrates, vertragliche Abschlüsse über das Telefon nur unter Zunahme eines schriftlichen Vertrags rechtskräftig zu machen, sollte endlich verabschiedet werden. Telefonwerbung ist zwar untersagt, zahlt sich aber aus. Solange Verträge, die auf einer am Telefon gemachten Zusage beruhen, weiter als legitim angesehen werden, klingeln die Telefone wohl auch weiterhin.

Was könnte die Justiz tun?

Die Justiz an sich hat nur einen geringen Handlungsspielraum. Es ist für Gerichte sehr aufwendig, nervige Telefonwerbung als solche festzustellen und ein Urteil gegen die Beschuldigten zu erwirken. Hinzu kommt die hohe Anzahl der Betroffenen, die die Kapazität der klagebefugten Verbände ausreizt. Hier sind die Gerichte gefordert, die Rechte jedes einzelnen Bürgers zu stärken und illegale Telefonwerbung härter zu bestrafen.

Der Rechtsweg

Prinzipiell stehen die Chancen gut sich vor Gericht gegen Telefonwerbung durchzusetzen, allerdings nur solange die Anrufe aus Deutschland erfolgen. Zur Unterstützung ist ein erfahrener Rechtsbeistand empfehlenswert. Der billigste und sicherste Weg, ist es seine Telefonnummer zu wechseln und gegebenenfalls auch die Kontodaten zu ändern, wenn die Anrufe aus dem Ausland kommen dürfte das auch der einzige gangbare Weg  sein.

Als Datenschützer kann ich nur empfehlen, genau abzuwägen wem man welche Informationen zugänglich macht – es hat eben doch jeder etwas zu verbergen!

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor

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Quellen und Links:

Informatinen zu BDSG und Datenschutz
http://www.it-sachverstand.info/web/0000009e4104057e1/index.html

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html