Bundestag verabschiedet DSAnpUG-EU – dennoch keine Rechtssicherheit

Der Bundestag hat am Donnerstag den 27. April 2017 den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 01.02.17 zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Verordnung 2016/679 sowie den Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses beschlossen.

Leider sorgt das aber nicht für Rechtssicherheit für Betroffene und Unternehmen.

Hintergrund ist, das wesentliche Kritikpunkte an der neuen Gesetzgebung aus der Anhörung des Innenausschusses vom 27. März damit keine Berücksichtigung finden.

Eigentlich sollte die EU-DSGVO den Datenschutz in Europa harmonisieren und vereinfachen. Neben der Vereinfachung wird aber gerade die Harmonisierung aufgrund der Vielzahl von national zu definierenden Öffnungsklausel in Frage gestellt.

Die nun beschlossen Gesetzgebung wird zum einen auf EU-Ebene kritisiert, da sie die nationalen Grenzen der Öffnungsklauseln in erheblichem Maße überschreitet.

Zum anderen sehen Datenschutzverbände, wie auch die Bürgerrechtsvereinigung Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V erhebliche Kritikpunkte hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung.

Da es sich beim DSAnpUG-EU welches auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beinhaltet um ein Zustimmungsgesetz handelt, bedarf es nun noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich in seiner Sitzung am 12.05.2017 mit dem DSAnpUG-EU befassen wird.

Sollte das Gesetz durch den Bundesrat abgesegnet werden, kann man wohl davon ausgehen, dass die Kritiker versuchen werden das DSAnpUG-EU bzw. das BDSG-neu zu kippen indem sie beispielsweise eine Klage beim europäischen Gerichtshof (EuGH) anstreben. Denkbar scheint auch ein Vorgehen der EU-Kommission gegen das neue Gesetz, indem eine Vertragsverletzung gerügt wird.

Egal welcher Weg hierzu beschritten wird, für die Unternehmen die mit der Umsetzung der neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben befasst sind, sowie für alle Betroffenen Personen besteht weiterhin das Risiko der rechtlichen Unsicherheit.

Das lobenswerte Ziel der EU-weiten Vereinheitlichung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, wurde bedauerlicherweise konterkariert.

 

Matthias Walter, tec4net GmbH  http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger | Auditor für Datenschutz und IT-Sicherheit

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Quellen und Links:

Beschlussempfehlung des Innenausschusses
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/120/1812084.pdf