Angriff auf die Freiheit

Verwendung von Bildern ohne Einwilligung | 1.200 Euro Bußgeld

Eine Privatperson, die an einer Fortbildungsveranstaltung teilgenommen hatte, reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde ein.

Die Bildungseinrichtung hatte Bilder der Schulungsveranstaltung ohne die erforderliche Einwilligung der Teilnehmer, für Werbezwecke verwendet, auf denen die betroffene Person erkennbar war.

Die spanische Behörde legte zunächst ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro für den Verstoß fest und stellte in Aussicht, bei einem außergerichtlichen Schuldeingeständnis und sofortiger Zahlung, das Bußgeld auf 1.200 Euro zu reduzieren.

Sanktionsadressat
FUNDACION PRIVADA UNIVERSITARIA EADA

Bußgeld
1.200 Euro

Verletzte Rechtsnorm
Art. 6 Abs. 1 DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor

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Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: Spanien – Agencia española protección datos
https://www.aepd.es/es/documento/ps-00009-2023.pdf

tec4net – Datenschutz und IT-Sicherheit praktikabel umsetzen