Aufgrund eines Hinweises der Landespolizeidirektion hat die Datenschutzbehörde herausgefunden, dass in einer öffentlichen Toilettenanlage eine versteckt installierte Videokamera in einer der Toilettenkabinen betrieben wurde.
Die Kamera wurde an drei verschiedenen Tagen zwischen dem 1. Juni 2020 und dem 31. Juli 2020 für neun bis zwölf Stunden benutzt und in verschiedenen Positionen aufgestellt. Der Aufnahmewinkel erfasste hauptsächlich den intimen Bereich der betroffenen Personen sowie den gesamten Körper einschließlich des Gesichts. Hierbei wurde auch eine minderjährige Person ohne ihr Wissen aufgenommen. Die Betroffenen wurden nicht über die Aufnahmen informiert.
Obwohl der Betreiber der Kamera zunächst angegeben hatte, dass er diese aus „technischen Interessen“ installiert habe, gab er zu, dass er den Blickwinkel aufgrund eines „gewissen Reizes des Unerlaubten“ gewählt hatte. Die aufgenommenen Videos wurden gespeichert und erst nach der Einsichtnahme durch den Bußgeldempfänger gelöscht.
Sanktionsadressat
unbekannt
Bußgeld
25.000 Euro / Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage
Verletzte Rechtsnorm
Art. 5 Abs. 1 lit. a, b und c DSGVO
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Art. 12 DSGVO
Art. 13 DSGVO
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
————————————————————————————————————————-
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: Österreich – Österreichische Datenschutzbehörde
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Dsk/DSBT_20220823_2022_0_585_764_00/DSBT_20220823_2022_0_585_764_00.html
tec4net – Datenschutz und IT-Sicherheit praktikabel umsetzen