Angriff auf die Freiheit

Rechtswidrig Verarbeitung durch Videoüberwachung | 50.000 Euro Bußgeld

Durch den Hinweis einer Gewerkschaft sah sich die italienische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz veranlasst, Ermittlungen bezüglich einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten aufzunehmen. Bemängelt wurde der Betrieb von Videoüberwachungssystemen in verschiedenen Filialen des Unternehmens.

Bei den Ermittlungen stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen in seinen derzeit 166 Verkaufsfilialen Videoüberwachungsanlagen ohne die erforderliche Zustimmung betrieben hatte, welche nicht nur die Verkaufsfläche aufzeichnete, sondern auch Bereiche, die Mitarbeitern und Lieferanten vorbehalten sind.

Das Unternehmen begründete die Installation der Kameras Initial mit dem berechtigten Interesse, sich vor Diebstahl zu schützen und die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten zu müssen. Nach Prüfung des Überwachungskonzepts erteilte die Behörde zunächst die Erlaubnis unter bestimmten Auflagen. Die Mitarbeiterbereiche durften beispielsweise nur außerhalb der Geschäftszeiten überwacht und aufgezeichnet werden, außerdem sollten alle Mitarbeiter über die gegenständliche Verarbeitung genau informiert werden.

Bei den Ermittlungen stellte sich dann aber heraus, dass Videokameras auch während der Öffnungszeiten Mitarbeiterbereiche in den Filialen aufgezeichnet haben und die Information der Mitarbeiter mangelhaft war. In größeren Filialen waren bis zu 27 Videokameras in Betrieb, die teilweise umgebaut wurden und nicht mehr der abgesegneten Konzept entsprochen haben.

Bei den überprüften Filialen wurde festgestellt, dass entgegen der Genehmigung, alle Bereiche 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche aufgezeichnet wurden. Auch wurden nicht alle Aufzeichnungen nach 24 Stunden überschrieben, in einigen Filialen wurden mehrere Wochen alte Videoaufzeichnungen gefunden. Die Verarbeitung war aus diesen Gründen rechtswidrig, es waren ca. 500 Mitarbeiter hiervon betroffen. Die Behörde sprach daher ein Bußgeld von 50.000 Euro aus.

Sanktionsadressat
H & M Hennes & Mauritz Srl

Bußgeld
50.000 Euro

Verletzte Rechtsnorm
Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO
Art. 114 codice della privacy

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor

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Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: Italien – Garante per la protezione dei dati personali
https://www.gpdp.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/9880398

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