Unverlangte Werbe-E-Mail trotz Widerspruch | 30.000 Euro Bußgeld

Nach der Beschwerde einer Privatperson hat die italienische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz Ermittlungen wegen dem Versand von unverlangter E-Mail-Werbung gegen das Unternehmen aufgenommen.

Hierbei stellte sich heraus, dass das Unternehmen unverlangte E-Mail-Werbung versendet hat, woraufhin der Empfänger dem Erhalt derartiger Nachrichten widersprochen hat und davon ausging, dass das Unternehmen es künftig unterlassen würde, Werbung per E-Mail an ihn zu versenden.

Nach einiger Zeit erhielt er aber erneut Werbenachrichten per E-Mail und zeigte das Verhalten des Unternehmens daraufhin bei der Datenschutzbehörde an.

Das Unternehmen teilte der Behörde mit, dass der erneute Versand durch einen technischen Fehler begründet war. Nachweise hierfür wurden nicht vorgelegt, auch hätten diese an der Rechtslage nichts geändert.

Die Datenschutzbehörde hat für den Versand von E-Mail-Werbung trotz Widerspruch nun ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro gegen das Unternehmen ausgesprochen.

Sanktionsadressat
CAAF CGIL Lombardia s.r.l.

Bußgeld
30.000 Euro

Verletzte Rechtsnorm
Art. 6 Abs. 1 DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor

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Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: Italien – Garante per la protezione dei dati personali
https://www.gpdp.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/9885111

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