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Bestandteile eines Auftragsverarbeitungs-Vertrags gem. Art. 28 DSGVO

Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO muss bestimmte Punkte klar und umfassend abdecken, um die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien zu definieren und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten.

Hier sind einige zwingende Punkte, die in einem solchen Vertrag geregelt sein müssen:

  1. Vertragsgegenstand:
    Klare Definition der Art und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen.
  2. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen:
    Spezifikation der Arten von personenbezogenen Daten und der betroffenen Personengruppen, die Gegenstand der Verarbeitung sind.
  3. Dauer der Verarbeitung:
    Festlegung der Dauer, für die der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten verarbeiten darf, und die Bedingungen für die Löschung nach Vertragsende.
  4. Zweckbindung:
    Klarstellung, dass der Auftragsverarbeiter die Daten nur gemäß den schriftlichen Anweisungen des Verantwortlichen verarbeiten darf, es sei denn, es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung.
  5. Vertraulichkeit:
    Verpflichtung des Auftragsverarbeiters und seiner Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten.
  6. Datensicherheit:
    Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen, die der Auftragsverarbeiter ergreift, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
  7. Unterauftragsverarbeitung:
    Regelungen zur Unterauftragsverarbeitung, einschließlich der Notwendigkeit einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verantwortlichen und der Auflagen für den Unterauftragsverarbeiter.
  8. Unterstützung des Verantwortlichen bei Pflichten:
    Klare Festlegung, wie der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten unterstützt.
  9. Rückgabe oder Löschung von Daten:
    Regelungen für die Rückgabe oder Löschung der personenbezogenen Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  10. Dokumentation:
    Anforderungen an die Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten und getroffenen Sicherheitsmaßnahmen.
  11. Mitteilung von Datenschutzverletzungen:
    Verpflichtungen zur unverzüglichen Mitteilung von Datenschutzverletzungen an den Verantwortlichen.
  12. Rechte der betroffenen Personen:
    Festlegung, wie der Auftragsverarbeiter bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen unterstützt und informiert.

Diese Punkte bieten eine gute Grundlage für einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Beachten Sie jedoch, dass es wichtig ist, die spezifischen Anforderungen Ihrer Organisation und des Datenschutzes zu berücksichtigen.

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor

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Quellen und Links:

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
https://it-news-blog.com/?p=2292

EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
https://dejure.org/gesetze/DSGVO/28.html

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https://www.datenschutz-muenchen.com

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