Netzwerk sichern

Datenschutzärger um smarte Rauchmelder in Vonovia-Wohnungen

Vonovia, das größte deutsche Wohnungsunternehmen, plant die Installation intelligenter Rauchmelder in seinen Wohnungen in Hessen. Diese neuen Geräte können nicht nur Rauch erkennen, sondern auch Raumklimadaten wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit sammeln, die an Vonovia weitergeleitet werden. Viele Mieter, darunter Frau H. in Darmstadt, empfinden diese Datenerfassung als Eingriff in ihre Privatsphäre und befürchten, überwacht zu werden. Auch Mieterverbände äußern Bedenken, vor allem wegen des Datenschutzes.

Die smarte Technik ermöglicht eine detaillierte Erfassung der Raumnutzung und könnte theoretisch zu Bewegungsprofilen der Bewohner führen. Neben dem Gefühl der Überwachung sorgt auch die geplante damit verbundene Mieterhöhung für Unmut: Die Kosten für die Geräteinstallation sollen auf die Mieter umgelegt werden, was zu einer Erhöhung der Miete um etwa sechs Euro monatlich führt.

Vonovia sieht dies als Modernisierung, die laut geltendem Recht eine Mieterhöhung rechtfertigt. Für einige Mieter, wie Hinze, ist das jedoch finanziell belastend und wirkt wie eine Methode zur Profitsteigerung. Vonovia droht Mietern, die sich dem Einbau widersetzen, mit rechtlichen Schritten und hat bereits eine erste Duldungsklage eingereicht. Unterstützt von Mietervereinen sind einige Mieter bereit, die Angelegenheit vor Gericht zu klären.

 

Denkbare Risiken für Wohnungsbewohner im Zusammenhang mit smarten Rauchmeldern:

  1. Datenschutzverletzungen:
    Smarte Rauchmelder sammeln Daten über das Wohnverhalten der Mieter, einschließlich Anwesenheit, Luftqualität und Temperatur. Diese Informationen können Dritten, einschließlich potenzieller Krimineller, zugänglich gemacht werden, was zu einem Verlust der Privatsphäre führen kann.
  2. Missbrauch durch Dritte:
    Die gesammelten Daten könnten von Hackern oder anderen böswilligen Akteuren genutzt werden, um Einbrüche oder andere Straftaten zu planen. Wenn jemand weiß, wann die Bewohner nicht zu Hause sind, kann das leicht ausgenutzt werden.
  3. Überwachung und Kontrolle:
    Die fortlaufende Erfassung von Daten kann als eine Art ständiger Überwachung betrachtet werden. Bewohner könnten sich dadurch zu Recht unbehaglich fühlen, da ihnen bewusst ist, dass ihr Verhalten kontinuierlich beobachtet und aufgezeichnet wird.
  4. Fehlalarme und technische Probleme:
    Smarte Rauchmelder sind aufgrund ihrer Vernetzbarkeit anfällig für Angriffe und Manipulation, was zu Fehlfunktionen oder Fehlalarmen führen kann. Solche Fehlalarme könnten unnötige Evakuierungen oder panische Situationen auslösen.
  5. Abhängigkeit von Technologie:
    Ein Ausfall des Warnsystems könnte im Brandfall fatale Folgen haben, insbesondere wenn die Bewohner im Schlaf auf das Gerät angewiesen sind, um rechtzeitig alamiert zu werden.
  6. Kosten für Mieter:
    Die geplanten monatlichen Gebühren für smarte Rauchmelder stellen eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Mieter dar und führen zu Unmut, insbesondere wenn sie diese Geräte nicht wünschen.
  7. Rechtliche Unsicherheiten:
    Mieter könnten sich übervorteilt und hintergangen fühlen, da sie unsicher über ihre Rechte bezüglich der von diesen Geräten gesammelten Daten sind.
  8. Manipulation der Daten:
    Es besteht die Gefahr, dass die gesammelten Daten manipuliert werden können, um falsche Informationen über die Bewohner zu liefern.
  9. Mangelnde Transparenz:
    Oftmals wissen die Bewohner nicht genau, wie die gesammelten Daten verwendet werden, oder haben keinen Zugang zu den Informationen, die über sie gesammelt werden.
  10. Verschlechterung der Wohnqualität:
    Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der möglichen Überwachung können das Wohngefühl negativ beeinflussen und zu einem allgemeinen Unwohlsein führen.

Die Einführung smarter Messtechnologien kann Vorteile mit sich bringen, birgt jedoch auch ernsthafte Risiken, die sowohl die Privatsphäre als auch die Sicherheit der Bewohner betreffen können. Eine Überwachung persönlicher Bereiche wie der Wohnung ist geeignet, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches sich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ableitet, nachhaltig zu gefährden.

Leider fallen immer wieder Unternehmen aus allen Branchen unangenehm auf, indem sie Daten rechtswidrig verarbeiten oder diese sogar an Dritte verkaufen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bitet in den Artikeln 15 bis 22 allen Betroffenen die folgenen Rechte:

  1. Artikel 15 – Auskunftsrecht:
    Betroffene haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, und wenn dies der Fall ist, Auskunft über diese Daten zu erhalten.
  2. Artikel 16 – Recht auf Berichtigung:
    Betroffene können die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Sie haben auch das Recht, unvollständige Daten vervollständigen zu lassen.
  3. Artikel 17 – Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden):
    Betroffene haben das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  4. Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
    Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
  5. Artikel 19 – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder Einschränkung der Verarbeitung:
    Verantwortliche sind verpflichtet, alle Empfänger, denen die personenbezogenen Daten offengelegt wurden, über Berichtigungen oder Löschungen zu informieren.
  6. Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit:
    Betroffene haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
  7. Artikel 21 – Widerspruchsrecht:
    Betroffene haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.
  8. Artikel 22 – Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling:
    Betroffene haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie erheblich beeinträchtigt.

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

Artikel der Hessenschau zu den Rauchmeldern
https://www.hessenschau.de/wirtschaft/aerger-um-neue-rauchmelder-in-vonovia-wohnungen-eskaliert-v1,vonovia-aerger-um-rauchmelder-100.html

Fragwürdiger Datenhandel in der Werbeindustrie
https://www.tec4net.com/web/2024/11/03/30796/

Bedeutende Bußgelder
https://it-news-blog.com/?cat=370

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
https://dejure.org/gesetze/DSGVO


tec4net – Datenschutz und IT-Sicherheit praktikabel umsetzen
Wir beraten und auditieren DSGVO und BDSG sowie die Normen ISO/IEC 27001, TISAX, NIS 2 und PCI-DSS.

www.tec4net.comwww.it-news-blog.comwww.it-sachverstand.infowww.datenschutz-muenchen.com

 

NEWS unter – https://news.tec4net.com