Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängte eine Geldstrafe gegen ein Logistikunternehmen, das seine Zustellerlisten nicht ordnungsgemäß entsorgte. Die Daten wurden nicht sicher vernichtet, was gegen die Vorschriften zur sicheren Entsorgung personenbezogener Daten verstieß.
Sanktionsadressat
Logistikunternehmen
Bußgeld
32.000 EUR
Verletzte Rechtsnorm
Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: LfD Hamburg – Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
https://datenschutz-hamburg.de/news/zwischenbilanz-2024-hmbbfdi-verhaengt-bussgelder-in-hoehe-von-130000-euro
Externe Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) für München und Deutschland
https://www.tec4net.com/web/it-security
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