Unzureichende Entsorgung von Zustellerlisten | 32.000 EUR Bußgeld

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängte eine Geldstrafe gegen ein Logistikunternehmen, das seine Zustellerlisten nicht ordnungsgemäß entsorgte. Die Daten wurden nicht sicher vernichtet, was gegen die Vorschriften zur sicheren Entsorgung personenbezogener Daten verstieß.

Sanktionsadressat
Logistikunternehmen

Bußgeld
32.000 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 32 Abs. 1 DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: LfD Hamburg – Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
https://datenschutz-hamburg.de/news/zwischenbilanz-2024-hmbbfdi-verhaengt-bussgelder-in-hoehe-von-130000-euro

Externe Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) für München und Deutschland
https://www.tec4net.com/web/it-security


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