Ungenügender Schutz radiologischer Daten und weitere Verstöße | 190.000 EUR Bußgeld

Die ungarische Datenschutzbehörde hat gegen das Specijalna bolnica Medico in Rijeka Maßnahmen verhängt, nachdem mehrere Datenschutzverstöße festgestellt wurden. Das Krankenhaus hatte keine ausreichenden technischen und organisatorischen Schutzvorkehrungen für radiologische Bilddateien getroffen, die infolge fehlender Sicherungskopien verloren gingen. Zudem wurde der Vorfall nicht rechtzeitig gemeldet.

Es fehlten außerdem vertragliche Vereinbarungen mit den externen Unternehmen, die für die Systemwartung verantwortlich waren, um den Umgang mit der Datenverarbeitung zu regeln. Auch die Aufbewahrungsfristen für aufgezeichnete Telefongespräche waren unklar, und Anrufende wurden im Callcenter nicht ausreichend über die Aufzeichnungen informiert. Für diese Datenverarbeitung bestand keine rechtliche Grundlage, und der Datenschutzbeauftragte des Krankenhauses war in die relevanten Prozesse nicht eingebunden.

Sanktionsadressat
Specijalna bolnica Medico Rijeka

Bußgeld
190.000 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Art. 12 Abs. 1 DSGVO
Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO
Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO
Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO
Art. 28 Abs. 3 DSGVO
Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO
Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Art. 38 Abs. 1 DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: Ungarn – Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
https://azop.hr/izdane-nove-upravne-novcane-kazne-u-ukupnom-iznosu-od-270-700-eura

Externe Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) für München und Deutschland
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