Rechtswidrige Nutzung von Wählerdaten mit mangelnden Sicherheitsmaßnahmen | 40.000 EUR Bußgeld

Die griechische Datenschutzbehörde hat gegen eine politische Partei und zwei ihrer Mitglieder Geldstrafen in Höhe von insgesamt 70.000 Euro verhängt. Sie hatten ohne Genehmigung Wählerverzeichnisse verwendet, um Mailing-Listen zu erstellen und politische Nachrichten zu versenden. Der Zugriff auf die Daten war unrechtmäßig, da es an den notwendigen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen mangelte.

Die Strafen setzen sich zusammen aus zwei Bußgeldern von jeweils 30.000 Euro wegen Verstößen gegen Artikel 25 Absatz 1 und Artikel 32 DSGVO sowie einer zusätzlichen Strafe von 10.000 Euro für Verstöße gegen Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a) und b) sowie Artikel 6 Absatz 1 DSGVO.

Sanktionsadressat
Nea Dimokratia

Bußgeld
40.000 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO
Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Art. 25 Abs. 1 DSGVO
Art. 32 DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: Griechenland – Hellenic Data Protection Authority (HDPA)
https://www.dpa.gr/el/enimerwtiko/prakseisArxis/epiboli-dioikitikon-kyroseon-se-politiko-komma-kai-dyo-stelehi-toy-gia-mi

Verantwortlichkeiten bei der Erstellung eines Datenschutzkonzepts
https://it-news-blog.com/?p=2482


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