Die niederländische Datenschutzbehörde hat Netflix eine Strafe in Höhe von 4,75 Millionen Euro auferlegt, da das Unternehmen zwischen 2018 und 2020 seine Kunden unzureichend über den Umgang mit ihren persönlichen Daten informierte. Insbesondere fehlte es an Klarheit über Zwecke und rechtliche Grundlagen der Datennutzung, Datenweitergabe an Dritte, Speicherdauer und Schutzmaßnahmen bei Übertragungen außerhalb Europas.
Auch auf direkte Anfragen von Kunden gab Netflix keine ausreichenden Auskünfte. Die Untersuchung wurde 2019 auf Basis von Beschwerden der österreichischen NGO „noyb“ eingeleitet. Netflix hat seine Datenschutzerklärung inzwischen aktualisiert und Verbesserungen vorgenommen, legte jedoch Widerspruch gegen die Geldstrafe ein.
Sanktionsadressat
Netflix International B.V.
Bußgeld
4.750.000 EUR
Verletzte Rechtsnorm
Art 5 Abs. 1 lit. a DSGVO
Art 12 Abs. 1 DSGVO
Art 13 Abs. 1 lit. c, e und f sowie Abs. 2 lit. a DSGVO
Art 15 Abs. 1 lit. a,c,und d sowie Abs. 2 DSGVO
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: Niederlande – Data Protection Authority (DPA)
https://autoriteitpersoonsgegevens.nl/en/current/netflix-fined-for-not-properly-informing-customers
Bußgeldbescheid
https://autoriteitpersoonsgegevens.nl/en/system/files?file=2024-12/Decision%20fine%20Netflix.pdf
Externer Datenschutzbeauftragter (DSB) für München und Deutschland
https://www.tec4net.com/web/datenschutz
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