Personalausweis

Anforderung einer Ausweiskopie ohne Angaben zur Verarbeitung | 100.000 EUR Bußgeld

Auf eine Beschwerde eines Privatperson reagierte die spanische Datenschutzbehörde. Atrium Lex SFC, der Verwalter verschiedener Immobilienprojekte, hatte vom Beschwerdeführer – einem Investor – eine Ausweiskopie angefordert. Das Unternehmen gab jedoch weder an, wie die Daten verarbeitet werden sollten, noch zu welchem Zweck diese verwendet werden.

Die Gesamtstrafe setzt sich aus zwei Bußgeldern in Höhe von jeweils 50.000 EUR zusammen.

Sanktionsadressat
Atrium Lex SFC

Bußgeld
100.000 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 13 DSGVO
Art. 32 Abs. 1 DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: Spanien – Agencia española protección datos (AEPD)
https://www.aepd.es/documento/ps-00457-2023.pdf

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
http://hinweisgeber-management.com


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