Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld in Höhe von 225.000 EUR gegen ein Callcenter verhängt, das unaufgefordert Telefonwerbung für Strom- und Gaslieferungsverträge betrieb. Das Unternehmen kontaktierte eine große Anzahl von Privatpersonen ohne deren Einwilligung oder eine andere Rechtsgrundlage. Dieses Vorgehen verstößt gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen die Bestimmungen zum Schutz vor unzumutbarer Belästigung. Die Bundesnetzagentur gibt in ihrer Veröffentlichung keine Information darüber, ob der Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig ist.
Sanktionsadressat
Call-Center
Bußgeld
225.000 EUR
Verletzte Rechtsnorm
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: Deutschland – Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Aktuelles/start.html#ANKER1
Was ist ein Löschkonzept
https://www.tec4net.com/web/2024/11/18/30869
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