Die italienische Datenschutzbehörde leitete eine Untersuchung gegen eine regionale Steuerbehörde ein, nachdem eine Privatperson eine Beschwerde eingereicht hatte. Die Steuerbehörde hatte personenbezogene Daten des Beschwerdeführers an dessen ehemalige Mitbewohner übermittelt, mit denen er keine rechtliche Beziehung mehr hatte. Diese unrechtmäßige Weitergabe der Daten verstieß gegen die Datenschutzvorgaben.
Sanktionsadressat
Agenzia delle entrate–Riscossione – Direzione provinciale
Bußgeld
40.000 EUR
Verletzte Rechtsnorm
Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO
Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO
Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
Art. 2-ter codice della privacy
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: Italien – Garante per la protezione dei dati personali
https://www.gpdp.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/10103672
Was ist ein Löschkonzept
https://www.tec4net.com/web/2024/11/18/30869
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