Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ahndete Verstöße gegen den Datenschutz mit Geldstrafen von 20.000 EUR und 30.000 EUR. Betroffen waren zwei Unternehmen, die unerlaubte Videoüberwachung durchführten.
Ein Betrieb aus der Hotel- und Gastronomiebranche setzte Kameras ein, die nicht nur eine eigene Baustelle, einen Gästeparkplatz und ein angrenzendes Grundstück filmten, sondern auch den öffentlichen Raum erfassten – zudem wurden dabei Tonaufnahmen gemacht.
Das zweite Unternehmen installierte Überwachungskameras auf einer Baustelle und ließ diese auch tagsüber laufen, obwohl sie laut Angabe ausschließlich zur Diebstahlprävention gedacht waren. In diesem Fall erhielt zusätzlich der Eigentümer des Grundstücks eine Geldstrafe in unbekannter Höhe.
Sanktionsadressat
Zwei Unternehmen (nicht näher bezeichnet)
Bußgeld
30.000 EUR und 20.000 EUR
Verletzte Rechtsnorm
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: Sachsen – Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
https://www.datenschutz.sachsen.de/download/taetigkeitsberichte/Taetigkeitsbericht_Datenschutz_2024.pdf
Was ist IT-Notfallmanagement
https://www.tec4net.com/web/wp-content/uploads/2025/02/tec4net_Infoblatt_Notfallmgmt.pdf
tec4net – Datenschutz und IT-Sicherheit praktikabel umsetzen
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