Wie dem Tätigkeitsbericht der sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten zu entnehmen ist, verhängte die Behörde Bußgelder gegen zwei Unternehmen, die Informationsanfragen mit erheblichen Verzögerungen beantworteten.
Trotz mehrfacher Zwangsmaßnahmen kam es in beiden Fällen nur spät zu einer Reaktion. Eines der Unternehmen reagierte erst nach über zwei Jahren, vier Monaten und fünf Zwangsgeldern auf die Anfrage. Das andere Unternehmen benötigte ein Jahr und vier Zwangsgelder um die Anfrage endlich zu beantworten.
Sanktionsadressat
Zwei Unternehmen (nicht näher bezeichnet)
Bußgeld
120.000 EUR
Verletzte Rechtsnorm
Art. 31 DSGVO
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: Sachsen – Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
https://www.datenschutz.sachsen.de/download/taetigkeitsberichte/Taetigkeitsbericht_Datenschutz_2024.pdf
Was ist IT-Notfallmanagement
https://www.tec4net.com/web/wp-content/uploads/2025/02/tec4net_Infoblatt_Notfallmgmt.pdf
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