Fehlende Transportverschlüsselung bei Online-Registrierung | 12.000 EUR Bußgeld

Gegen eine orthopädische Praxis hatte ein Patient eine Beschwerde bei der niederländischen Datenschutzbehörde eingereicht, da die Webseite des Verantwortlichen unzureichend abgesichert war.

Zur Registrierung als neuer Patient in der Praxis mussten die Betroffenen ein Formular auf der Webseite ausfüllen. Dieses beinhaltete verschiedene Pflichtfelder für personenbezogene Daten und ermöglichte zudem die Eingabe von Informationen zu Eltern, Hausärzten, Zahnärzten und der Krankenkasse. Die übermittelten Daten wurden direkt an die Praxis gesendet. Bei der Untersuchung stellte die Datenschutzbehörde jedoch fest, dass die Datenübertragung über eine unverschlüsselte Verbindung erfolgte. Dies stellte ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, da unbefugte Dritte potenziell Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Betroffenen erhalten konnten.

Die Behörde bewertete dies als Verstoß gegen die Verpflichtung des Verantwortlichen, technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, die ein angemessenes Schutzniveau für die betroffenen Personen garantieren.

Sanktionsadressat
Orthopädische Praxis

Bußgeld
12.000 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 32 Abs. 1 DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

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