Fehlversand von Gruppennachrichten & Informationspflicht verletzt | 450.000 EUR Bußgeld

Die niederländische Datenschutzbehörde untersuchte den Arbeitnehmerversicherer UWV nach neun Datenschutzverletzungen, die zwischen August 2016 und September 2018 auftraten. In diesen Fällen wurden Nachrichten, die für einzelne Arbeitssuchende bestimmt waren, fälschlicherweise an andere Arbeitssuchende gesendet. Dadurch wurden personenbezogene Daten von mehr als 15.000 Nutzern unabsichtlich an unbefugte Dritte weitergegeben. Zu den betroffenen Daten gehörten Informationen wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Arbeitslosengeldbezug, sowie Details zur Gesundheit und zum Bildungsweg.

Die Untersuchung ergab, dass UWV keine ausreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen hatte, um den sicheren Versand von Gruppennachrichten zu gewährleisten. Zudem hatte das Unternehmen bestehende Sicherheitsmaßnahmen weder überwacht noch regelmäßig überprüft. Nach der ersten Panne im Jahr 2016 wurden keine Maßnahmen ergriffen, um zukünftige Vorfälle zu verhindern, und zwar erst Ende 2018, als bereits 4,5 Millionen Niederländer registriert waren. Außerdem hatte UWV seine Informationspflicht verletzt, indem es die betroffenen Personen nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informierte.

Sanktionsadressat
UWV

Bußgeld
450.000 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 13 DSGVO
Art. 32 Abs. 1 und 2 DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

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