Verwendung von Cookies ohne vorherige Zustimmung | 50.000 EUR Bußgeld

Die französische Datenschutzbehörde CNIL führte zwischen 2020 und 2021 aufgrund mehrerer Beschwerden Überprüfungen auf der Nachrichten-Website lefigaro.fr durch. Diese Überprüfungen ergaben, dass beim Besuch der Seite automatisch Cookies von Partnerunternehmen der SOCIÉTÉ DU FIGARO aktiviert wurden, ohne dass die Nutzer ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben oder die Möglichkeit hatten, diese abzulehnen. Einige dieser Cookies dienten ausschließlich Werbezwecken.

Die CNIL bewertete dies als eine Verletzung der Pflicht des Unternehmens, sicherzustellen, dass vor der Nutzung von Cookies immer die Einwilligung der Nutzer eingeholt und ihre Ablehnung respektiert wird. Die Behörde stellte klar, dass der Umstand, dass die Cookies von Partnern des Unternehmens stammten, den Betreiber der Website nicht von dieser Verpflichtung entbindet.

Sanktionsadressat
Société du Figaro

Bußgeld
50.000 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 82 La loi Informatique et Libertés

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: Frankreich – Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés
https://www.cnil.fr/fr/cookies-sanction-de-50-000-euros-lencontre-de-la-societe-du-figaro

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