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Unklare Angaben zur Datenverarbeitung auf der Webseite | 7.500 EUR Bußgeld

Die italienische Datenschutzbehörde verhängte eine Geldstrafe gegen das Gesundheitsunternehmen, da die auf der Website www.asl.fr.it bereitgestellte Datenschutzerklärung nicht den erforderlichen Standards entsprach.

Insbesondere wurden die Zwecke der Datenverarbeitung (z. B. Pflege, Verwaltung, Forschung) nicht immer mit der entsprechenden Rechtsgrundlage verknüpft, auf die sich die Azienda Sanitaria Locale Frosinone berief. Zudem enthielt die Erklärung teilweise fehlerhafte oder widersprüchliche Informationen. Außerdem fehlten in einigen Abschnitten Angaben zur Speicherdauer der verarbeiteten Daten.

Sanktionsadressat
Azienda Sanitaria Locale Frosinone

Bußgeld
7.500 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO
Art. 12 DSGVO
Art. 13 DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: Italien – Garante per la protezione dei dati personali
https://www.gpdp.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/9742959

Rechtssichere Webseite für Unternehmen – Website-Compliance-Check
https://website-compliance.tec4net.com


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