Fehlende Einbindung des DSB und keine Kontaktdaten auf Website | 18.700 EUR Bußgeld

Das Bußgeld basiert auf einer Überprüfung der luxemburgischen Datenschutzbehörde bei einem nicht näher benannten Unternehmen. Dabei wurde festgestellt, dass die Rolle des internen Datenschutzbeauftragten nicht konform zur DSGVO ausgestaltet war.

So waren seine Kontaktdaten nicht auf der Website des Unternehmens abrufbar. Stattdessen mussten Nutzer bei Datenschutzanfragen auf ein allgemeines Kontaktformular zurückgreifen oder das Unternehmen per Post, Telefon oder Messenger kontaktieren. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten war nicht möglich.

Zudem war der Datenschutzbeauftragte nicht in alle Prozesse zum Schutz personenbezogener Daten eingebunden und berichtete, entgegen den DSGVO-Anforderungen, nicht direkt an die oberste Führungsebene.

Darüber hinaus fehlte ein standardisierter Prüfplan, mit dem der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der DSGVO im Unternehmen regelmäßig kontrollieren konnte.

Sanktionsadressat
Unternehmen

Bußgeld
18.700 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 37 Abs. 7 DSGVO
Art. 38 Abs. 1 und 3 DSGVO
Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: Luxemburg – Commission nationale pour la protection des données
https://cnpd.public.lu/content/dam/cnpd/fr/decisions-fr/2021/Decision-41FR-2021-sous-forme-anonymisee.pdf

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