Die französische Wettbewerbsbehörde hat Apple mit einer Geldstrafe belegt. Der Grund: Das zwischen April 2021 und Juli 2023 eingesetzte App Tracking Transparency (ATT)-System, das dem Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung bei der App-Verbreitung auf iOS und iPadOS verschaffte. Bereits 2020 lehnte die Behörde einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen ab und leitete stattdessen eine umfassende Untersuchung ein.
In ihrer Pressemitteilung erklärte die Adlc, dass das Ziel des Systems, den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern, zwar grundsätzlich nicht kritikwürdig sei. Die konkrete Umsetzung sei jedoch problematisch. ATT verlangt bei der ersten Nutzung einer Drittanbieter-App eine gesonderte Einwilligung zur Datenverarbeitung. Dies führe laut Behörde zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung, insbesondere für kleinere App-Entwickler. Zudem erschwert das System durch die Vielzahl an Bestätigungsfenstern die Nutzung von Drittanbieter-Apps unnötig.
Die Geldstrafe, die in Zusammenarbeit mit der französischen Datenschutzbehörde CNIL festgesetzt wurde, hätte laut CNIL durch geringfügige Anpassungen am ATT-System vermieden werden können. Konkret hätten einfache Änderungen ausgereicht, um die doppelte Einwilligungsanforderung zu verhindern.
Sanktionsadressat
Apple
Bußgeld
150.000.000 EUR
Verletzte Rechtsnorm
Art. L. 420-2 C. com.Art. 102 AEUV
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: Frankreich – Autorité de la concurrence
https://www.cnil.fr/fr/applications-mobiles-adlc-sanctionne-apple-abus-de-position-dominante
Was ist IT-Notfallmanagement
https://www.tec4net.com/web/wp-content/uploads/2025/02/tec4net_Infoblatt_Notfallmgmt.pdf
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