Die belgische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld als erstes Ergebnis einer umfassenden Untersuchung zum Einsatz von Cookies auf beliebten Medien-Websites in Belgien.
Bei der Prüfung stellte die Behörde fest, dass auf den von der Roularta Media Group betriebenen Websites levif.be und knack.be beim Laden der Seite rund 60 nicht essenzielle Cookies ohne vorherige Zustimmung der Nutzer gesetzt wurden. Zwar war es anschließend möglich, der Nutzung zu widersprechen, jedoch waren in den entsprechenden Auswahlformularen die Kästchen für Drittanbieter-Cookies bereits vorausgewählt. Zudem kritisierte die Behörde, dass das Widerrufen der Zustimmung deutlich komplizierter war als deren Erteilung. Auch wurden die Nutzer nicht ausreichend über den Einsatz von Cookies informiert.
Die Datenschutzbehörde stufte diese Vorgehensweise als rechtswidrig ein, da die eingeholten Einwilligungen – sofern überhaupt vorhanden – nicht den Anforderungen an Freiwilligkeit und Informiertheit entsprachen und somit ungültig waren.
Sanktionsadressat
Roularta Media Group
Bußgeld
50.000 EUR
Verletzte Rechtsnorm
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
Art. 5 Abs. 2 DSGVO
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
Art. 7 Abs. 1 und 3 DSGVO
Art. 12 DSGVO
Art. 13 DSGVO
Art. 14 DSGVO
Art. 24 DSGVO
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: Belgien – Gegevensbeschermingsautoriteit
https://www.autoriteprotectiondonnees.be/citoyen/enquete-cookies-sur-les-sites-de-presse-roularta-mis-a-lamende
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