Nach einer Meldung einer Privatperson im Rahmen eines öffentlichen Berichts nahm die rumänische Datenschutzbehörde Ermittlungen gegen das Unternehmen auf. Während der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass auf zwei von der Firma betriebenen Webseiten erhebliche Verstöße gegen die Cookie-Richtlinien vorlagen. Nutzer wurden nicht ausreichend über die Art der erhobenen Daten informiert, und das Consent-Management-System erwies sich als intransparent.
So war es nicht ohne Weiteres möglich, alle Cookies abzulehnen, und einige Cookies konnten erst über umständliche Untermenüs deaktiviert werden. Die ungarische Datenschutzbehörde kam daher zu dem Schluss, dass während des gesamten Überwachungszeitraums keine rechtsgültige Einwilligung der Nutzer für die Verarbeitung ihrer Daten vorlag.
Sanktionsadressat
TV2 Média Csoport Zrt.
Bußgeld
25.600 EUR
Verletzte Rechtsnorm
Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO
Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Art. 12 Abs. 1 DSGVO
Art. 13 DSGVO
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: Ungarn – Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
https://edpb.europa.eu/news/national-news/2023/hu-sa-decision-connection-legal-compliance-cookie-consent-management_en
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