In einer Pressemitteilung gab die Datenschutzbehörde bekannt, dass gegen zwei Unternehmen aus der Glücksspiel- und Wettbranche Bußgelder verhängt wurden. In beiden Fällen kamen Cookies zum Einsatz, ohne dass eine rechtlich zulässige Grundlage für die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten der Webseitenbesucher vorlag.
Eine gültige Einwilligung der betroffenen Nutzer fehlte. Zudem wurden diese nicht ausreichend über die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten informiert – es mangelte insbesondere an Angaben zur konkreten Verwendung und Funktion der eingesetzten Cookies sowie zur Speicherdauer der Daten.
Sanktionsadressat
Zwei Glücksspielunternehmen
Bußgeld
30.000 EUR und 20.000 Eur
Verletzte Rechtsnorm
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Art. 7 DSGVO
Art. 13 Abs. 1, 2 DSGVO
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: Kroatien – Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
https://azop.hr/upravne-novcane-kazne-zbog-neovlastene-obrade-osobnih-podataka-putem-kolacica
Rechtssichere Webseite für Unternehmen – Website-Compliance-Check
https://website-compliance.tec4net.com
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