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Betrieb eines Newsletter-Systems ohne Abmeldemöglichkeit | 50.000 EUR Bußgeld

Ein Versandhändler betrieb ein E-Mail-Newsletter-System, bei dem aufgrund einer technischen Panne zeitweise die Möglichkeit zur Abmeldung nicht verfügbar war. Dies führte bei einigen Privatpersonen zu einer Vielzahl unerwünschter E-Mails. Einige betroffene Personen versuchten, durch die Mitarbeiter eine Abmeldung zu erreichen, indem sie Widerspruch gegen die Werbung einlegten. Zudem wurde einer betroffenen Person die angeforderte Auskunft verweigert.

Sanktionsadressat
Versandhändler

Bußgeld
50.000 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 21 DSGVO
Art. 15 DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: Niedersachsen – Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/tatigkeitsberichte/2022/28-tatigkeitsbericht-2022-223047.html

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