Mehrere Beschwerden über das Bezahlfernsehen-Unternehmen wurden bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) eingereicht, woraufhin eine Untersuchung eingeleitet wurde. Dabei stellte die CNIL fest, dass GROUPE CANAL+ bei digitalen Werbeanzeigen keine gültige Zustimmung der Empfänger eingeholt hatte und die datenschutzrechtlichen Informationen bei der Erstellung von MyCanal-Konten unvollständig waren.
Auch ein Drittunternehmen, das für die telefonische Kundenakquise zuständig war, erfüllte die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht. Zudem reagierte das Unternehmen verspätet oder gar nicht auf Beschwerden und Auskunftsanfragen, vernachlässigte die Sicherheit der Mitarbeiterpasswörter und meldete eine Datenschutzverletzung nicht.
Sanktionsadressat
Groupe CANAL+
Bußgeld
30.260 EUR
Verletzte Rechtsnorm
Art. 7 DSGVO
Art. 12 Abs. 1 DSGVO
Art. 13 Abs 1, 2 DSGVO
Art. 14 DSGVO
Art. 15 DSGVO
Art. 28 Abs. 3 DSGVO
Art. 32 DSGVO
Art. 33 DSGVO
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: Frankreich – Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés
https://www.cnil.fr/fr/prospection-commerciale-et-droits-des-personnes-sanction-de-600-000-euros-lencontre-du-groupe-canal
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