Gegen das Unternehmen Canaryclick Consulting wurden neun Beschwerden bei der spanischen Datenschutzbehörde eingereicht, darunter eine vom spanischen Gesundheitsministerium. Der Vorwurf betraf die problematische Verwendung von Cookies und unzureichende Datenschutzerklärungen auf vier Websites des Unternehmens.
Auf drei Websites wurden Cookies gesetzt, ohne die Nutzer richtig zu informieren oder ihnen eine Möglichkeit zur Ablehnung zu bieten. Auf einer vierten Website konnten Nutzer die Cookies zwar ablehnen, aber die Seite war nur nutzbar, wenn alle Cookies akzeptiert wurden. Außerdem enthielten die Cookie-Richtlinien unzureichende Informationen. Die Datenschutzerklärungen von Canaryclick Consulting verstießen gegen die DSGVO, da die Nutzer nicht explizit in die Datenverarbeitung für Werbemaßnahmen eingewilligt hatten. Die Behörde verhängte eine Verwarnung.
Sanktionsadressat
Canaryclick Consulting SL
Bußgeld
8.000 EUR
Verletzte Rechtsnorm
Art. 22 Abs. 2 LSSI
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: Spanien – Agencia española protección datos
https://www.aepd.es/es/documento/ps-00385-2020.pdf
Rechtssichere Webseite für Unternehmen – Website-Compliance-Check
https://website-compliance.tec4net.com
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