Die EU-Kommission hat neue Vorschriften zur Zulassung von Fahrzeugen und zur regelmäßigen technischen Überprüfung eingeführt. Ziel ist es, die Digitalisierung voranzutreiben und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einführung digitaler Fahrzeugzulassungs- und Prüfbescheinigungen, die den grenzüberschreitenden Austausch erleichtern und Bürger vor betrügerischen Aktivitäten, wie der Manipulation von Kilometerzählern, schützen sollen. Künftig sollen mobile Zulassungszertifikate kostenlos an die Bürger ausgegeben werden und in der Europäischen Digitalen Identität (EUDI) gespeichert werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erfassung von Kilometerständen und anderen Fahrzeugdaten in nationalen Datenbanken. Diese sollen von Dienstleistern, Fahrzeugherstellern und Behörden regelmäßig aktualisiert und an die zuständigen Stellen übermittelt werden. Ziel ist es, die Fahrzeugregister zu verbessern und den Fahrzeugbetrug sowie Diebstahl zu erschweren.
Die Vorschriften verlangen außerdem die Erhebung eines Mindestsatzes von Fahrzeugdaten, die alle Mitgliedstaaten elektronisch erfassen müssen. Hierzu gehören Informationen zum Fahrzeugstatus, TÜV-Berichte, Batterie-Status bei E-Autos und viele weitere relevante Daten. Datenschutzaspekte wurden während der Konsultationen angesprochen, jedoch betont die Kommission, dass diese Regelungen durch robuste Datenschutzmaßnahmen geschützt werden sollen. Die Einführung dieser digitalen Systeme wird als Vorteil für den grenzüberschreitenden Verkehr und die Verkehrssicherheit angesehen.
Zusätzlich werden auch E-Autos und fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme berücksichtigt, da diese neuen Technologien regelmäßigen Inspektionen unterzogen werden müssen. Für ältere Fahrzeuge und Lieferwagen sind jährlich wiederkehrende Inspektionen vorgesehen. Die Vorschriften sollen bis 2030 vollständig umgesetzt sein und auch einen einheitlichen digitalen Führerschein umfassen.
Abschließend muss das Vorhaben der EU-Kommission zur Digitalisierung der Fahrzeugzulassung und -prüfung unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes und der Privatsphäre kritisch hinterfragt werden. Trotz der betonten Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen birgt die Einführung digitaler Fahrzeugregister und die Erfassung umfangreicher Fahrzeugdaten potenziell erhebliche Risiken. Die umfangreiche Sammlung und Übertragung von Daten, die nicht nur den Kilometerstand, sondern auch den Fahrzeugstatus und den Zustand von E-Auto-Batterien umfasst, könnte zu einer unkontrollierten Sammlung personenbezogener Informationen führen. Insbesondere die Speicherung dieser Daten in zentralen nationalen oder europäischen Datenbanken und deren grenzüberschreitender Austausch eröffnet die Möglichkeit einer lückenlosen Überwachung von Fahrzeughaltern und ihrer Bewegungen.
Es besteht die Gefahr, dass solche Systeme missbraucht werden könnten, um nicht nur Fahrzeugdiebstahl und Betrug zu verhindern, sondern auch zur umfassenden Überwachung der Mobilität der Bürger beizutragen – ein Schritt in Richtung einer potenziellen totalitären Kontrolle. Die Möglichkeit, dass Fahrzeugdaten durch den CAN-Bus und angeschlossene Systeme in Echtzeit abgerufen und sogar zur Abschaltung von Fahrzeugen verwendet werden könnten, verstärkt diese Bedenken. Dies könnte in extremen Fällen dazu führen, dass Einzelpersonen die Kontrolle über ihre Fahrzeuge verlieren, was in einem demokratischen Rechtsstaat schwerwiegende Implikationen für die persönliche Freiheit und Sicherheit hätte.
Es bleibt zu hoffen, dass in der Umsetzung dieser Vorschriften der Datenschutz und die Rechte der Bürger ausreichend gewahrt bleiben, um den potenziellen Missbrauch dieser Technologien zu verhindern.
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger | Auditor für Datenschutz und IT-Sicherheit
Quellen und Links:
DSGVO-Bußgeldern finden sie unter:
https://it-news-blog.com/?cat=370
tec4net Infoseite zu TISAX
https://tisax.tec4net.com
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