Leitfaden für den IT-Notfall – Was tun bei IT-Sicherheitsvorfällen?

Was tun bei Cyberangriffen oder Sicherheitsvorfällen? Cyberangriffe sind heute keine Ausnahme mehr, sondern zählen zum Alltag von Unternehmen – vom KMU bis zum Großkonzern. Ob durch Ransomware, Phishing oder kompromittierte Zugangsdaten: Die Folgen können gravierend sein.

Dieser Leitfaden bietet Unternehmen eine kompakte Orientierungshilfe, wie im Notfall schnell, regelkonform und wirkungsvoll gehandelt werden kann. Unsere Empfehlungen basieren auf den Vorgaben von BSI-Grundschutz, ISO 27001, NIS-2 und DSGVO.

Sofortmaßnahmen im Ernstfall

Erkennen und Melden

Auffällige Systeme, ungewöhnliche Aktivitäten oder Sicherheitswarnungen sofort intern melden.

Dokumentation starten: Wer hat was wann wie festgestellt?

Interne Notfallkontakte informieren (IT, Datenschutz, Geschäftsführung).

Systeme isolieren

Infizierte Rechner sofort vom Netzwerk trennen (WLAN deaktivieren, Netzwerkkabel abziehen).

Keine eigenmächtigen Reparaturversuche – forensische Spuren nicht vernichten.

Beweise sichern

System- und Netzwerklogs, E-Mail-Header, Screenshots etc. sichern.

Sicherungen (Backups) überprüfen – NICHT sofort einspielen.

Kommunikation regeln

Intern

Nur autorisierte Personen kommunizieren intern und extern.

Mitarbeiter informieren, wie sie sich verhalten sollen.

Extern

Bei Datenschutzvorfällen: Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden (Art. 33 DSGVO).

Kritische Infrastrukturen melden sicherheitsrelevante Vorfälle an das BSI (nach NIS-2).

Analyse und Wiederherstellung

Vorfall analysieren

IT-Sicherheits- oder Forensik-Experten beauftragen.

Umfang und Ursache der Kompromittierung klären.

Systeme wiederherstellen

Betroffene Systeme bereinigen oder neu aufsetzen.

Backups prüfen und vorsichtig wiederherstellen.

Erst nach Freigabe wieder ans Netzwerk anschließen.

Nachbereitung und Prävention

Dokumentation & Reporting

Alle Maßnahmen, Entscheidungen und Kommunikationswege protokollieren.

Behördenkontakte dokumentieren.

Aus dem Vorfall lernen

Ursachen analysieren und Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle ableiten.

Notfallpläne und Prozesse überarbeiten.

Vorsorge treffen

Schulungen für Mitarbeiter durchführen.

Incident-Response-Pläne aktuell halten.

Sicherheitslösungen regelmäßig prüfen und testen.

 

Unser Angebot für Sie:

  • Kostenloses und unverbindliches Erstgespräch
  • Praxisnahe Unterstützung bei der Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle
  • Entwicklung individueller Notfall- und Incident-Response-Pläne
  • Beratung zur Umsetzung anerkannter IT-Sicherheitsstandards (z. B. ISO 27001, NIS-2)
  • Durchführung von Awareness-Schulungen und Notfallübungen für Ihre Mitarbeiter
  • Prüfung und Optimierung Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden im Ernstfall
  • Begleitung bei Prüfungen durch Datenschutzbehörden und Zertifizierungsstellen

 

Kontaktieren Sie uns noch heute!
Für eine unverbindliche Erstgespräch – wir beantworten ihre Fragen
und bringen Ihr Unternehmen auf einen sicheren Stand.

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger | Auditor für Datenschutz und IT-Sicherheit


Quellen und Links:

DSGVO-Bußgeldern finden sie unter:
https://it-news-blog.com/?cat=370

tec4net Infoseite zur ISO/IEC 27001
https://iso27001.tec4net.com


tec4net – Datenschutz und IT-Sicherheit praktikabel umsetzen
Wir beraten und auditieren DSGVO und BDSG sowie die Normen ISO/IEC 27001, TISAX, NIS-2 und PCI-DSS.

 

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