In der digitalen Geschäftswelt sehen sich viele Unternehmen, die eine Webseite betreiben, mit komplexen datenschutzrechtlichen Anforderungen konfrontiert. Schon kleine Versäumnisse bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben können nicht nur erhebliche Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern nachhaltig beeinträchtigen.
Unternehmen sollten daher prüfen, ob einer oder mehrere der folgenden Datenschutzverstöße auch auf ihrer eigenen Webseite bestehen könnte. Wenn sie sich nicht sicher sind, sollte unbedingt professionelle Beratung in Anspruch genommen werden, um rechtliche Risiken zu minimieren und die datenschutzkonforme Umsetzung der Webseite zu gewährleisten.
Zu den häufigsten Datenschutzverstößen auf Webseiten zählen:
- Fehlende oder unzureichende Datenschutzerklärung
Eine Datenschutzerklärung ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. nach DSGVO) und muss klar und verständlich informieren, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck und welche Rechte Nutzer haben. - Fehlerhafte Zustimmung- oder Cookie-Banner
Viele Webseiten setzen Cookies (z. B. Tracking- oder Marketing-Cookies), ohne eine rechtskonforme Einwilligung einzuholen. Nutzer müssen aktiv zustimmen können („Opt-in“), bevor Cookies gesetzt werden. - Unzulässige Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte
Daten dürfen nicht ohne Rechtsgrundlage oder Zustimmung an Dritte (z. B. Werbenetzwerke oder Analyseanbieter) weitergegeben werden. Häufig geschieht dies unbemerkt über eingebundene Drittanbieter-Dienste. - Verwendung von Tracking-Tools ohne Einwilligung
Tools wie Google Analytics oder Facebook Pixel dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der Nutzer Daten erfassen. Eine bloße Information darüber reicht nicht aus. - Fehlende oder unsichere SSL-Verschlüsselung
Eine Webseite muss eine sichere HTTPS-Verbindung nutzen, um die Datenübertragung zu schützen. Unverschlüsselte Verbindungen gefährden Nutzerdaten und sind ein Datenschutzverstoß. - Eingabeformulare ohne ausreichenden Schutz
Kontaktformulare oder Registrierungsseiten, die ohne Verschlüsselung oder Sicherheitsmaßnahmen betrieben werden, können Datenlecks begünstigen. Zudem müssen Nutzer informiert werden, welche Daten gespeichert werden. - Fehlende oder mangelhafte Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
Werden personenbezogene Daten von externen Dienstleistern verarbeitet (z. B. Hosting, Newsletter-Dienste), ist ein AV-Vertrag erforderlich. Ohne diesen liegt ein Datenschutzverstoß vor. - Weitergabe von IP-Adressen an Drittanbieter
Viele externe Dienste (z. B. Google Fonts, Social Media Plugins) senden automatisch IP-Adressen an Drittanbieter, oft ohne Zustimmung der Nutzer. Das ist nicht DSGVO-konform. - Nicht funktionierende oder fehlende Opt-out-Möglichkeiten
Nutzer müssen die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zu widerrufen oder der Datenverarbeitung zu widersprechen. Häufig fehlt eine einfache Lösung dafür. - Speicherung von Daten über den erforderlichen Zeitraum hinaus
Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck notwendig ist. Eine zu lange Speicherung ohne rechtliche Grundlage verstößt gegen Datenschutzvorgaben. - Veröffentlichung ohne Zustimmung der Betroffenen
Bilder dürfen nur nach Aufklärung und mit ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Fehlt diese Zustimmung, wird das Recht am eigenen Bild verletzt. - Rechtswiedrige Datenweitergabe und dauerhafte Speicherung ohne Zustimmung
Bewerberdaten dürfen nicht ohne Information und Zustimmung weitergegeben oder zu lange gespeichert werden. - Fehlende Einwilligung und Opt-out-Möglichkeit
Für den Newsletterversand ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (Opt-in). Zudem muss ein einfacher Widerruf (Opt-out) jederzeit möglich sein. - Übermittlung in Drittstaaten ohne Rechtsgrundlage
Daten dürfen nur mit Zustimmung oder auf Basis einer anderen gültigen Rechtsgrundlage (z. B. Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln uws.) in Drittländer übermittelt werden.
Um rechtliche Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig professionelle Beratung hinzuzuziehen, insbesondere wenn Unsicherheiten bei der Umsetzung der Datenschutzanforderungen bestehen.
Unser Angebot für Sie:
- Kostenloses & unverbindliches Erstgespräch
- Datenschutzprüfung Ihrer Unternehmens-Website
- Individuelle Beratung zu DSGVO, TTDSG & technischen Maßnahmen
- Prüfung & Erstellung von Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner
- Rechtskonformes Einwilligungsmanagement
- Analyse eingesetzter Dienste (z. B. Google Analytics, Social Media Plugins etc.)
- Handlungsempfehlungen zur Behebung erkannter Schwachstellen
- Unterstützung für Ihre Webagentur oder IT-Abteilung
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Wir beantworten Ihre Fragen und sorgen dafür,
dass Ihre Webseite rechtlich abgesichert ist.
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger | Auditor für Datenschutz und IT-Sicherheit
Quellen und Links:
tec4net Infoseite zur Website-Copliance
https://www.tec4net.com/web/website-compliance/
Unser Angebot: Der Website-Compliance-Chek von tec4net
https://www.tec4net.com/web/website-compliance-check/
Bußgelder und Artikel zur Website-Copliance
https://it-news-blog.com/?s=website
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