Die Anforderungen an die IT-Sicherheit von Unternehmen steigen seit Jahren. Immer häufiger geraten Firmen ins Visier von Cyberkriminellen, gleichzeitig wächst die Abhängigkeit der Gesellschaft von digitalen Infrastrukturen. Vor diesem Hintergrund haben sich auf nationaler und europäischer Ebene zwei wichtige Regelwerke etabliert: KRITIS und NIS-2.
Während KRITIS in Deutschland bereits seit einigen Jahren gilt und insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen adressiert, erweitert die EU-Richtlinie NIS-2 den Geltungsbereich deutlich. Viele Unternehmen, die sich bisher nicht betroffen fühlten, müssen sich nun ebenfalls mit verbindlichen Cybersicherheitsauflagen auseinandersetzen.
Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Regelungen und erklärt, warum sich Unternehmen frühzeitig vorbereiten sollten.
KRITIS – Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland
Der Begriff KRITIS steht für Kritische Infrastrukturen. Gemeint sind Unternehmen und Organisationen, deren Ausfall erhebliche Folgen für das öffentliche Leben hätte. Dazu zählen zum Beispiel:
- Energieversorgung (Strom, Gas, Öl)
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Transport und Verkehr
- Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser
- Finanz- und Versicherungswesen
- Ernährungswirtschaft
Gesetzliche Grundlage
In Deutschland basiert KRITIS auf dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0, das 2021 in Kraft trat. Es verpflichtet betroffene Betreiber, ein angemessenes Schutzniveau für ihre IT-Systeme zu gewährleisten.
Zentrale Anforderungen
- Sicherheitsvorkehrungen: Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen einführen, die dem „Stand der Technik“ entsprechen.
- Meldepflicht: Relevante Sicherheitsvorfälle müssen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet werden.
- Nachweispflichten: Betreiber müssen regelmäßig nachweisen, dass sie ihre Schutzmaßnahmen umgesetzt haben – in der Regel durch Prüfungen und Audits.
KRITIS verfolgt damit das Ziel, die Versorgungssicherheit für die Gesellschaft zu gewährleisten und die Resilienz der betroffenen Unternehmen gegen Cyberangriffe oder Störungen zu erhöhen.
NIS-2 – die europäische Perspektive
Die NIS-2-Richtlinie ist die Weiterentwicklung der ersten EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-1) aus dem Jahr 2016. Mit NIS-2 hat die Europäische Union auf die zunehmende Bedrohungslage reagiert und die Anforderungen erheblich verschärft sowie den Kreis der verpflichteten Unternehmen deutlich ausgeweitet.
Wer ist betroffen?
NIS-2 unterscheidet zwischen zwei Kategorien:
- Wesentliche Einrichtungen – etwa Unternehmen in den Bereichen Energie, Transport, Gesundheit, Trinkwasser, digitale Infrastruktur.
- Wichtige Einrichtungen – unter anderem Hersteller bestimmter Produkte, Post- und Kurierdienste oder Anbieter digitaler Dienste.
Bemerkenswert ist: Auch viele mittelständische Unternehmen, die nicht als klassische KRITIS-Betreiber gelten, können unter NIS-2 fallen – insbesondere dann, wenn sie Teil einer kritischen Lieferkette sind.
Kernelemente von NIS-2
- Risikomanagement: Unternehmen müssen systematisch Risiken identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.
- Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen zeitnah an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
- Verantwortung der Geschäftsleitung: Anders als bei KRITIS ist die Unternehmensführung bei NIS-2 ausdrücklich in der Pflicht. Manager können persönlich haftbar gemacht werden, wenn Pflichten vernachlässigt werden.
- Sanktionen: Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden – vergleichbar mit den Mechanismen der DSGVO.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung über das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG).
Unterschiede zwischen KRITIS und NIS-2
Obwohl beide Regelwerke ein ähnliches Ziel verfolgen – die Stärkung der Cybersicherheit – gibt es wesentliche Unterschiede:
- Reichweite: KRITIS beschränkt sich auf klar definierte Sektoren mit besonders hoher Bedeutung. NIS-2 hingegen weitet die Pflichten auf viele weitere Unternehmen aus.
- Rechtscharakter: KRITIS ist ein nationales Gesetz, während NIS-2 eine EU-weite Richtlinie darstellt, die von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt wird.
- Management-Verantwortung: Bei NIS-2 liegt ein starker Fokus auf der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung, was die persönliche Haftung verschärft.
- Sanktionsrahmen: Während KRITIS eher auf Nachweise und Aufsicht setzt, sieht NIS-2 ein strengeres Bußgeldregime vor.
Gemeinsame Ziele
Trotz aller Unterschiede verfolgen beide Ansätze ein gemeinsames Ziel:
Die digitale Widerstandsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen und die Versorgungssicherheit in Europa zu stärken.
Damit wird klar: Cybersicherheit ist längst nicht mehr nur eine technische Frage, sondern eine strategische Unternehmensaufgabe.
Resümee – Was Unternehmen jetzt tun sollten
Ob Ihr Unternehmen bereits unter die KRITIS-Regelungen fällt oder zukünftig durch NIS-2 betroffen sein wird – die Richtung ist eindeutig: Es führt kein Weg mehr an einem strukturierten Informationssicherheitsmanagement vorbei.
Besonders Unternehmen, die bisher noch keine systematischen Sicherheitskonzepte umgesetzt haben, sollten jetzt handeln. Ein zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO 27001 bietet dabei die ideale Grundlage, um sowohl KRITIS- als auch NIS-2-Anforderungen nachhaltig zu erfüllen.
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EDV-Sachverständiger | Auditor für Datenschutz und IT-Sicherheit
Quellen und Links:
Fragen zu NIS-2
https://www.tec4net.com/web/category/wissen-nis-2/
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/CI1/nis2-regierungsentwurf_2025.html
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie – KRITIS-Dachgesetz
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/KM4/KRITIS-DachG-2.html
Fragen zur ISO 27001
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