Der Browser-Fingerabdruck und seine datenschutzrechtlichen Implikationen

Digitale Technologien verändern, wie Daten im Internet erhoben und genutzt werden. Unternehmen stehen dabei vor der Herausforderung, technische Möglichkeiten – etwa im Online-Marketing – mit gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsanforderungen in Einklang zu bringen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die zentralen Aspekte von Browser-Fingerprinting, Datenschutz und IT-Sicherheit und zeigt, worauf bei der Umsetzung einer rechtskonformen und sicheren Webseite geachtet werden sollte.

Ein konkretes Beispiel für die Erhebung digitaler Daten liefert der Browser-Fingerabdruck, den jeder Webseitenbesucher hinterlässt. Diese Technik wirft wichtige Fragen zu Datenschutz, IT-Sicherheit und gesetzlicher Compliance auf.

 

Was ist Browser-Fingerprinting?

Browser-Fingerprinting ist eine Methode, bei der Websites Informationen über den Browser und das Betriebssystem eines Nutzers sammeln, um ihn eindeutig zu identifizieren. Im Gegensatz zu Cookies, die gelöscht oder blockiert werden können, bleibt ein Fingerabdruck auch im Inkognito-Modus oder bei wechselnder IP-Adresse bestehen.

Die Website AmIUnique zeigt, wie einzigartig der eigene Fingerabdruck ist und welche technischen Attribute – wie Bildschirmauflösung, installierte Schriftarten, Plugins oder andere Browser-Einstellungen – besonders zur Identifikation beitragen. Das Tool dient nicht nur der Aufklärung über Online-Tracking, sondern verdeutlicht auch die datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Herausforderungen, die Unternehmen berücksichtigen müssen.

 

Datenschutz und DSGVO: Ein zweischneidiges Schwert

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt in Europa strenge Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf. Beim Browser-Fingerprinting ist die Rechtslage jedoch komplex. Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, ehemals TTDSG) verlangt grundsätzlich eine Einwilligung des Nutzers für das Setzen von Cookies und vergleichbaren Technologien. Ob Fingerprints als solche Technologien gelten und damit eine Einwilligung erforderlich ist, ist jedoch umstritten.

Datenschutz-Sachverständige gehen davon aus, dass Fingerprints personenbezogene Daten darstellen, da sie eine eindeutige Identifikation ermöglichen. In solchen Fällen wäre eine Einwilligung gemäß DSGVO zumindest für die Weiterverarbeitung erforderlich. Für eine rechtssichere Einschätzung muss jeder konkrete Einzelfall einer Webseite individuell geprüft und bewertet werden.

 

IT-Sicherheit: Chancen und Risiken

Browser-Fingerprinting kann zur Verbesserung der IT-Sicherheit beitragen, indem es hilft, betrügerische Aktivitäten zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig birgt die Technik Risiken, insbesondere wenn Angreifer sie nutzen, um Nutzer zu überwachen oder zu manipulieren. Die Kombination verschiedener Fingerabdruck-Attribute ermöglicht es, Nutzer über mehrere Websites hinweg zu verfolgen – ohne dass diese sich dessen bewusst sind.

 

Schutzmaßnahmen und Empfehlungen

Um unerwünschtes Fingerprinting zu reduzieren, empfiehlt es sich, Tracking-Skripte zu blockieren und datenschutzfreundliche Browser wie Firefox mit entsprechenden Erweiterungen zu verwenden. Die Website AmIUnique stellt auf ihrer Privacy-Tools-Seite nützliche Hinweise und Tools bereit, um die eigene Privatsphäre zu erhöhen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das alleinige Verwenden von Spoofing-Tools nicht immer ausreicht, da Fingerprinter oft in der Lage sind, solche Techniken zu erkennen.

 

Resümee

AmIUnique zeigt anschaulich, wie einfach Nutzer online identifiziert werden können, und sensibilisiert für digitale Risiken. Das Tool verdeutlicht, wie wichtig Datenschutz und IT-Sicherheit sind und dass der Schutz persönlicher Daten im Internet essenziell ist.

 

Rechtssichere Webseite

Angesichts der zunehmenden Risiken durch Online-Marketing-Technologien wie Browser-Fingerprinting und der damit verbundenen komplexen Datenschutzanforderungen beraten wir Sie umfassend zur DSGVO und unterstützen Sie bei Website-Compliance, IT-Sicherheit sowie der rechtskonformen Gestaltung Ihrer digitalen Angebote.

 

Unser Angebot für Sie:

  • Beratung zur Umsetzung von DSGVO, BDSG und TDDDG
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  • Integration von Datenschutz- und Compliance-Maßnahmen in bestehende Strukturen
  • Schulungen für den rechtssicheren Einsatz von Tracking-Technologien
  • Begleitung bei Audits, Vertragsprüfungen und Sicherheitsbewertungen

 

 

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Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger | Auditor für Datenschutz und IT-Sicherheit


Quellen und Links:

AmIUnique – Fingerprint ermitteln
https://amiunique.org/fingerprint/

Weitere Privacy Tools von Am I Unique
https://amiunique.org/privacy-tools/

FAQ zum Datenschutz im tec4net Blog
https://www.tec4net.com/web/category/wissen-ds/

Verzeichnis der Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz (DSK)
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/orientierungshilfen.html

Orientierungshilfe der DSK zum Thema Fingerprint als PDF
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20221205_oh_Telemedien_2021_Version_1_1_Vorlage_104_DSK_final.pdf


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