Betreiber von Windkraftanlagen operieren in einem kritischen Sektor der Energiewirtschaft, der durch die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 stark betroffen ist. Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen zu stärken, indem sie Unternehmen zu umfassenden Risikomanagement-Maßnahmen, Incident-Reporting und Kooperation verpflichtet.
Im Folgenden gebe ich einen praxisnahen Einblick in das Thema, basierend auf den aktuellen Stand. Beachten Sie, dass es sich hierbei nur um allgemeine Informationen handelt – für eine maßgeschneiderte Analyse bieten wir individuelle und professionelle Beratung durch unsere Experten. Weitere informationen zu NIS-2 finden Sie auch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
1. Was ist die NIS-2-Richtlinie und warum betrifft sie Windkraftbetreiber?
Die NIS-2-Richtlinie ersetzt die NIS-1-Richtlinie von 2016 und erweitert den Umfang der betroffenen Unternehmen erheblich. Sie gilt für „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen in 18 Sektoren, darunter der Energiesektor (einschließlich Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Windkraft). Windkraftanlagen gelten regelmäßig als kritische Infrastruktur, da Ausfälle durch Cyberangriffe die Versorgungssicherheit gefährden können – z. B. durch Störungen in SCADA-Systemen oder IoT-Komponenten in Turbinen.
In Deutschland wird NIS-2 durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt. Es wurde am 13.11.2025 durch den Bundestag beschlossen und tritt mit Veröffentlichnug im Bundesanzeiger demnächst in Kraft (nach Verzögerungen und EU-Vertragsverletzungsverfahren). Der Energiesektor fällt unter Anhang I der Richtlinie (hohe Kritikalität), was strengere Anforderungen bedeutet.
Betroffen sind:
- Besonders wichtige Einrichtungen (Anlage I, z. B. Stromerzeugung auch aus Wind):
Betreiber mit > 250 Mitarbeitern oder > 50 Mio. € Jahresumsatz oder > 43 Mio. € Bilanzsumme (weltweit) → strengere Aufsicht, höhere Bußgelder. - Wichtige Einrichtungen (Anlage II, meist Zulieferer oder kleinere Betreiber):
Betreiber mit > 50 Mitarbeitern oder > 10 Mio. € Jahresumsatz oder > 10 Mio. € Bilanzsumme (weltweit) → etwas mildere Regeln, aber trotzdem NIS-2-pflichtig. - KRITIS-Betreiber (parallel zu NIS-2, oft relevanter für den Energiesektor):
Windparks/Portfolios mit > 104 MW installierter Leistung (Nettonennleistung, zusammenhängend betrieben) → zusätzliche KRITIS-Pflichten (Registrierung beim BSI, 2-jährige Audits usw.), unabhängig von Mitarbeiter-/Umsatz-Schwellen.
Die Aufzählung versteht sich als Orientierung und berücksichtigt unter Umständen nicht sämtliche Kriterien. Prüfen Sie daher Ihren Status mit der NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI. Viele Windbetreiber fallen unter NIS-2, auch wenn sie unter NIS-1 bisher entlastet waren – die Schwellenwerte wurden gesenkt.
2. Relevante Anforderungen für Windkraftbetreiber
NIS-2 fordert ein „hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau“ durch technische, organisatorische und personelle Maßnahmen.
Kernpflichten:
| Bereich | Spezifische Anforderungen | Relevanz für Windkraft |
|---|---|---|
| Risikomanagement | Regelmäßige Risikoanalysen (mind. jährlich), Implementierung von 10 Basissicherheitsmaßnahmen (z. B. Zugriffssteuerung, Verschlüsselung, Supply-Chain-Sicherheit). | Schutz von OT-Systemen (z. B. Turbinensteuerung, Sensoren) vor Angriffen; Berücksichtigung von Lieferketten (z. B. Turbinenhersteller). |
| Incident-Reporting | Meldung signifikanter Vorfälle innerhalb 24 Stunden (frühe Warnung), detailliert innerhalb 72 Stunden, finaler Bericht nach 1 Monat an BSI und ggf. BNetzA. | Schnelle Reaktion auf Cyberangriffe, die den Netzbetrieb stören könnten (z. B. DDoS auf Monitoring-Systeme). |
| Geschäftsführungshaftung | Vorstände haften persönlich (bis 2 % des globalen Umsatzes oder 10 Mio. € Bußgeld); Schulungspflicht für Management. | Direkte Verantwortung für den CIO/CISO; regelmäßige Audits notwendig. |
| Supply-Chain-Sicherheit | Risikobewertung von Zulieferern (z. B. Software in Anlagen); Verbot kritischer Komponenten (z. B. von unsicheren Herstellern). | Überprüfung von Turbinen-Software (z. B. SCADA) und Dienstleistern. |
| Zusammenarbeit | Austausch mit Behörden (BSI) und EU-Netzwerken (EU-CyCLONe); Zertifizierung nach ISO 27001 empfohlen. | Kooperation mit Netzbetreibern bei Blackout-Risiken durch Windausfälle. |
Zusätzlich: Für Windparks gelten ergänzend Regelungen aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der KRITIS-Verordnung, z. B. Anforderungen der BNetzA für Anlagen mit einer installierten Leistung über 2 MW, einschließlich Nachweisführung und Audits.“
3. Praktische Umsetzungsschritte
Um die Compliance zu erreichen (Ziel: 12–15 Monate Aufwand), empfehle ich diesen Plan:
- Bewertung: Führen Sie eine Gap-Analyse durch (z. B. mit Tools wie dem BSI-Selbsttest oder Beratungsfirmen). Identifizieren Sie betroffene Systeme (IT/OT in Anlagen, Cloud-Monitoring).
- Risikoanalyse: Nutzen Sie Frameworks wie NIST oder ISO 27001. Fokussieren Sie auf Wind-spezifische Risiken: Fernzugriffe auf Turbinen, IoT-Schwachstellen.
- Maßnahmen umsetzen:
- Technisch: Firewalls, Intrusion Detection Systems (IDS), Multi-Factor-Authentication (MFA); Edge-Computing für dezentrale Anlagen (z. B. Helin-Plattform).
- Organisatorisch: Incident-Response-Plan, Schulungen (z. B. NIS-2-Training für Mitarbeiter), Lieferanten-Audits.
- Personal: Ernennen Sie einen Cybersicherheitsbeauftragten; Schulen Sie das Team (z. B. via ENISA-Ressourcen).
- Reporting & Monitoring: Richten Sie automatisierte Tools ein (z. B. SIEM-Systeme) für Echtzeit-Überwachung und Meldungen.
- Zertifizierung & Audit: Streben Sie ISO 27001-Zertifizierung an; lassen Sie jährliche Audits durchführen.
Tipps für Erneuerbare Energien: Nutzen Sie sektor-spezifische Tools wie CEntry (von Cyber Energia) für OT-Sicherheit in Windparks. Bauen Sie eine „Cyber-Resilienz-Kultur“ auf – z. B. durch regelmäßige Penetrationstests.
4. Häufige Fallstricke und Kosten:
- Fallstricke: Viele Betreiber unterschätzen die Supply-Chain-Risiken oder die 24-Stunden-Meldefrist. Kleinere Windbetreiber (KMU) sind nun stärker betroffen.
- Kosten: Initial 50.000–500.000 € (je nach Größe), plus laufend 10–20 % für Wartung. Förderungen möglich über BAFA oder EU-Fonds.
- Sanktionen: Bis 10 Mio. € oder 2 % Umsatz; persönliche Haftung für Vorstände.
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Quellen und Links:
NIS-2-Anforderungen sicher umsetzen – mit der tect4net GmbH
https://www.tec4net.com/web/it-security/
Fragen und Antworten zu NIS-2 und Kritis
https://www.tec4net.com/web/category/wissen-nis-2/
NIS-2-Betroffenheitsprüfung
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-Betroffenheitspruefung/nis-2-betroffenheitspruefung_node.html
Anlage 1: Sektoren besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/NIS-2/NIS-2-Sektoren_Anlage-1.html
Anlage 2: Sektoren wichtiger Einrichtungen
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/NIS-2/NIS-2-Sektoren_Anlage-2.html
Management Blitzlicht: NIS-2-Richtlinie ein kompakter Überblick
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Broschueren/Management_Blitzlicht/Management_Blitzlicht_NIS-2.html
Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022L2555
Openkritis – NIS2-Umsetzungsgesetz
https://www.openkritis.de/it-sicherheitsgesetz/nis2-umsetzung-gesetz-cybersicherheit.html
Stellungnahme Bundesverband WindEnergie e. V. zum KRITIS-Dachgesetz
https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/04-politische-arbeit/06-europa/20250904_BWE_Stellungnahme__Kritis_DACH_Gesetz.pdf
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