BSI-Portal startet: NIS-2-Registrierung für kritische Einrichtungen nun möglich

Seit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes gelten für rund 29.500 Unternehmen in Deutschland und Institutionen der Bundesverwaltung neue gesetzliche Pflichten im Bereich IT-Sicherheit. Betroffene Unternehmen müssen sich als NIS-2-Einrichtungen registrieren und erhebliche Sicherheitsvorfälle dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden.

Der Registrierungsprozess erfolgt in zwei Schritten: zunächst über das digitale Dienstportal „Mein Unternehmenskonto“ (MUK), anschließend über das neu entwickelte BSI-Portal, das nun zur Verfügung steht. BSI-Präsidentin Claudia Plattner betont, dass NIS-2 die Cyberresilienz in Deutschland stärkt und das BSI-Portal als One-Stop-Shop den Austausch relevanter Sicherheitsinformationen erleichtert.

 

Angebot des BSI-Portals

Die Plattform wird fortlaufend weiterentwickelt und bietet registrierten Unternehmen umfangreiche Informationen zu gesetzlichen Pflichten, Risikoanalysen sowie Maßnahmen zum Risikomanagement. Zudem stellt das Portal Tageslageberichte, Sicherheitsmitteilungen und aktuelle Analysen bereit. Sicherheitslücken können ebenfalls direkt über das Portal gemeldet werden, auch anonym und ohne Registrierung.

 

Weitere Angebote des BSI

Unternehmen können über das BSI-Portal außerdem der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) beitreten, einem Netzwerk mit rund 9.000 Mitgliedern, das den Erfahrungsaustausch zu IT-Sicherheit ermöglicht. In der Unabhängigen Partnerschaft KRITIS (UP KRITIS) arbeiten Wirtschaft und staatliche Stellen gemeinsam in Arbeitsgruppen zu Cyber- und physischer Sicherheit.

Zur Unterstützung bietet das BSI auf seiner Website ein NIS-2-Starterpaket mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Registrierung und Meldung an. Zudem werden unter #nis2know Webinare angeboten, die die Nutzung des Portals erläutern.

 

Viele Unternehmen haben offene Fragen zur Umsetzung von NIS-2:

  • Ist unser Unternehmen betroffen?
  • Wie lassen sich die umfangreichen Anforderungen effizient umsetzen?
  • Müssen wir unsere IT-Systeme anpassen, um compliant zu werden?
  • Welche neuen Prozesse sind erforderlich?
  • Wie viel Zeit und Budget wird für die Erfüllung der NIS-2-Vorgaben benötigt?

 

NIS-2 sicher umsetzen – mit tec4net

Datenschutz und IT-Sicherheit sind für Unternehmen heute unverzichtbar. Eine rechtzeitige Umsetzung von NIS-2 schützt vor Risiken und möglichen Strafen. Mit professioneller Beratung können Sie Ihre IT-Systeme optimal absichern und gesetzliche Vorgaben effizient erfüllen.

 

Unser Angebot für Sie:

  • NIS-2-Betroffenheitsprüfung und Gap-Analyse
  • Erstellung Ihres Risikomanagement- und Sicherheitskonzepts
  • Unterstützung bei Incident-Reporting und Lieferkettensicherheit
  • Vorbereitung auf BSI-/BNetzA-Prüfungen und KRITIS-Nachweise
  • Schulungen für Geschäftsführung und Technik-Teams

 

 

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Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger | Auditor für Datenschutz und IT-Sicherheit


Quellen und Links:

Das BSI-Portal zu NIS-2
https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2026/260601_NIS2_BSI-Portal.html

NIS-2-Anforderungen sicher umsetzen – mit der tect4net GmbH
https://www.tec4net.com/web/it-security/

Fragen und Antworten zu NIS-2 und Kritis
https://www.tec4net.com/web/category/wissen-nis-2/

Infoblatt zu NIS-2 der tec4net
https://www.tec4net.com/web/wp-content/uploads/2025/01/tec4net_Infoblatt_NIS-2.pdf

Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022L2555


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