KI-Gesichtserkennung in Frankfurt: Sicherheit oder Bedrohung der Freiheit?

Die Einführung der biometrischen KI-Gesichtserkennung im Frankfurter Bahnhofsviertel wird von Politik und Sicherheitsbehörden als Meilenstein im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität gefeiert. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen Paradigmenwechsel, der weit über ein lokales Pilotprojekt hinausgeht. Erstmals wird in Deutschland eine Technologie eingesetzt, die in der Lage ist, innerhalb kürzester Zeit hunderttausende Gesichter automatisch zu erfassen, mit Fahndungsdatenbanken abzugleichen und Personen in Echtzeit zu identifizieren.

Als Datenschützer sehe ich diese Entwicklung mit großer Sorge. Nicht, weil ich den Sicherheitsbehörden ihre Arbeit erschweren möchte oder die Bedrohung durch Terrorismus leugne. Sondern weil hier erneut ein bekanntes Muster zu beobachten ist: Mit den Schlagworten Drogenhandel, organisierte Kriminalität und Terrorismus wird der Einsatz immer weitreichender Überwachungstechnologien begründet. Der Preis dafür wird jedoch von allen Bürgern bezahlt – auch von denjenigen, die niemals Anlass für polizeiliche Maßnahmen gegeben haben.

Denn genau das geschieht im Frankfurter Bahnhofsviertel. Die Kameras unterscheiden zunächst nicht zwischen Straftätern und völlig unbescholtenen Menschen. Jeder, der sich dort bewegt, gerät potenziell in den Erfassungsbereich der Technik. Zwar betont das hessische Innenministerium, dass eine biometrische Auswertung nur nach richterlicher Anordnung erfolgt und die Daten anschließend gelöscht werden. Dennoch entsteht eine technische Infrastruktur, die eine Überwachung in einem bislang unbekannten Ausmaß überhaupt erst ermöglicht.

Der entscheidende Punkt ist dabei ein anderer: Nicht alles, was technisch möglich ist, sollte in einem freiheitlichen Rechtsstaat auch umgesetzt werden.

Die Geschichte zeigt immer wieder, dass einmal eingeführte Überwachungsinstrumente selten wieder verschwinden. Viel häufiger werden ihre Einsatzbereiche schrittweise erweitert. Was heute ausschließlich der Terrorismusbekämpfung dienen soll, wird morgen möglicherweise zur Verfolgung anderer Straftaten genutzt und übermorgen vielleicht zur allgemeinen Gefahrenabwehr. Genau deshalb kennt das deutsche Verfassungsrecht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Staatliche Eingriffe müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Ob eine biometrische Erfassung hunderttausender Menschen diesem Maßstab tatsächlich gerecht wird, darf bezweifelt werden.

Besonders kritisch erscheint in diesem Zusammenhang die Rolle der Analysesoftware HessenDATA, die auf Technologien des US-Unternehmens Palantir basiert. Das Unternehmen ist international bekannt für hochkomplexe Systeme zur Zusammenführung und Analyse großer Datenmengen und arbeitet unter anderem mit Sicherheits- und Geheimdienstbehörden zusammen. Auch wenn Hessen versichert, dass sämtliche Daten innerhalb eines geschlossenen Systems verarbeitet werden, bleibt ein ungutes Gefühl. Denn Datenschutz bedeutet nicht nur, Daten vor einem Abfluss zu schützen. Datenschutz bedeutet vor allem, die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten auf das notwendige Maß zu beschränken.

Viele erinnern sich noch an die Einführung von Toll Collect. Damals wurde betont, das System diene ausschließlich der Lkw-Maut. Erst später wurde vielen bewusst, dass die Kontrolltechnik zunächst alle Fahrzeuge erfasst, um überhaupt zwischen mautpflichtigen und nicht mautpflichtigen Fahrzeugen unterscheiden zu können. Als Mautdaten schließlich auch bei Ermittlungen zu Straftaten genutzt wurden, entbrannte eine heftige Debatte über den Grundsatz der Zweckbindung und die Löschung nicht benötigter Daten. Datenschützer warnten bereits bei Einführung des Systems davor, dass einmal geschaffene Überwachungsinfrastrukturen mit der Zeit, bisher immer für neue Zwecke genutzt wurden.

Hinzu kommt ein Problem, das in der öffentlichen Debatte häufig unterschätzt wird: Künstliche Intelligenz ist keineswegs fehlerfrei. Biometrische Gesichtserkennung arbeitet mit Wahrscheinlichkeiten. Lichtverhältnisse, Kameraperspektiven, Alterungsprozesse oder schlicht ähnliche Gesichter können dazu führen, dass Menschen falsch identifiziert werden. Internationale Beispiele zeigen bereits heute, welche Folgen solche Fehler haben können.

So wurde in den USA der Afroamerikaner Robert Williams aufgrund einer fehlerhaften Gesichtserkennung zu Unrecht festgenommen. Die Polizei hatte ihn ausschließlich auf Grundlage einer KI-gestützten Gesichtsanalyse als Tatverdächtigen identifiziert. Erst später stellte sich heraus, dass die Software den falschen Mann erkannt hatte. Der Fall sorgte weltweit für Schlagzeilen und machte deutlich, dass technische Fehler reale Auswirkungen auf das Leben unschuldiger Menschen haben können.

Wer nun glaubt, solche Irrtümer seien selten und deshalb hinnehmbar, übersieht die eigentliche Dimension. Bereits eine einzige falsche Identifizierung kann dazu führen, dass Menschen in Ermittlungsverfahren geraten, öffentlich unter Verdacht stehen oder berufliche und private Nachteile erleiden. Selbst wenn sich ein Vorwurf später vollständig aufklärt, lässt sich der entstandene Schaden häufig nicht mehr rückgängig machen.

Noch schwerer wiegt jedoch eine andere Entwicklung. Wenn Bürger jederzeit damit rechnen müssen, im öffentlichen Raum automatisch erkannt, analysiert und mit Datenbanken abgeglichen zu werden, verändert sich das gesellschaftliche Verhalten. Menschen passen sich an, meiden bestimmte Orte oder Demonstrationen und verzichten möglicherweise darauf, ihre Grundrechte uneingeschränkt wahrzunehmen. Dieser sogenannte „Chilling Effect“ ist seit Jahrzehnten in der Datenschutzforschung bekannt und stellt eine ernsthafte Gefahr für eine offene Demokratie dar.

Datenschutz wird in politischen Diskussionen leider viel zu häufig als Hindernis dargestellt. Tatsächlich erfüllt er jedoch eine völlig andere Aufgabe. Datenschutz schützt keine Straftäter. Er schützt die Freiheitsrechte jedes einzelnen Bürgers. Er sorgt dafür, dass weder Staat noch Unternehmen beliebig Informationen über unser Leben sammeln, zusammenführen und auswerten dürfen.

Gerade im Zeitalter künstlicher Intelligenz wird dieser Schutz wichtiger denn je. Denn moderne Systeme sind heute in der Lage, aus scheinbar harmlosen Einzelinformationen umfassende Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Was vor wenigen Jahren technisch noch undenkbar war, gehört inzwischen zum Alltag leistungsfähiger Analyseplattformen.

Deshalb sollte die gesellschaftliche Debatte nicht allein um die Frage kreisen, ob biometrische Gesichtserkennung Straftaten verhindern kann. Die entscheidendere Frage lautet: In welcher Gesellschaft möchten wir künftig leben? In einer Gesellschaft, in der jeder Mensch zunächst als freier Bürger gilt, oder in einer Gesellschaft, in der jeder Passant vorsorglich digital überprüft wird, weil die Technik dies inzwischen ermöglicht?

Resümee

Der Schutz personenbezogener Daten ist längst kein Randthema für Juristen oder Datenschutzbeauftragte mehr. Er ist zu einer Grundsatzfrage unserer Demokratie geworden. Wer heute bereit ist, Freiheitsrechte zugunsten vermeintlicher Sicherheit schrittweise einzuschränken, läuft Gefahr, am Ende beides zu verlieren. Genau deshalb ist Datenschutz heute wichtiger denn je – gegenüber staatlichen Stellen ebenso wie gegenüber Kommunen und Unternehmen. Denn Grundrechte verlieren ihren Wert nicht erst dann, wenn sie vollständig abgeschafft werden. Oft beginnt ihr Verlust viel früher – schleichend, technisch möglich und politisch gut begründet.

 

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Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger | Auditor für Datenschutz und IT-Sicherheit


Quellen und Links:

Polizei Hessen testet erstmals KI bei Videoüberwachung
https://www.hessenschau.de/politik/im-bahnhofsviertel-frankfurt-polizei-hessen-testet-erstmals-ki-bei-videoueberwachung-v4,frankfurt-ueberwachung-ki-100.html

Datenschutz: DSGVO rechtssicher und praxisnah umsetzen mit tec4net
https://www.tec4net.com/web/datenschutz/

Videoüberwachung im Bahnhofsviertel sorgt für Protest
https://www.fr.de/frankfurt/protest-videoueberwachung-im-frankfurter-bahnhofsviertel-sorgt-fuer-93994308.html

Klage gegen biometrische Videoüberwachung
https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-biometrische-videoueberwachung

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CCC lehnt Palantir-Gesetze und biometrische Rasterfahnung ab
https://www.ccc.de/de/updates/2026/ccc-lehnt-palantir-gesetze-und-biometrische-rasterfahnung-ab

IT-Sicherheit: ISO 27001, NIS-2, KRITIS, TISAX & Co. im Überblick
https://it-news-blog.com/?p=3708

University of Michigan: Fehlerhafte Gesichtserkennungstechnologie führt zu unrechtmäßiger Festnahme
https://quadrangle.michigan.law.umich.edu/issues/winter-2024-2025/flawed-facial-recognition-technology-leads-wrongful-arrest-and-historic


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