Datenschutz im Einzelhandel

Mehr Datenschutz an der Ladenkasse

Beim Einkaufen mit der EC-Karte hinterlassen Kunden viele Spuren. Ihre Daten wurden bislang monatelang gespeichert. Das soll anders werden, wie jetzt auch hessische Datenschützer beschlossen haben.

Die Datenschutzbehörden von Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben sich auf neue Mindeststandards beim Lastschriftverfahren mit EC-Karten geeinigt. Handelsunternehmen und EC-Netzbetreiber würden zu einer strikteren Einhaltung der Datenschutzrichtlinien angehalten. Andere Länder hätten sich mit noch strengeren Anforderungen nicht durchsetzen können.

Hessen und die beiden anderen Länder sind insofern maßgeblich, da bei ihnen große EC-Netzbetreiber ihren Sitz haben. Das Lastschriftverfahren war im vergangenen Jahr wegen mangelhaften Datenschutzes in die Kritik geraten.

Die Daten von Kunden, die in Supermärkten, Baumärkten oder an Tankstellen mit EC-Karte und Unterschrift zahlen, sollen längstens noch zwei Wochen gespeichert werden, wie eine Sprecherin des Datenschutzbeauftragten in Düsseldorf sagte. Bislang seien Speicherungen von bis zu einem Jahr erfolgt. Eingeschränkt werden soll auch die Bildung gemeinsamer Datenpools, in denen neben der Kontonummer auch Kaufbetrag, Zeitpunkt und Ort des Einkaufs hinterlegt sind. Solche Datensammlungen sollen künftig „ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung“ zulässig sein. Zudem müssten die Kunden, die das Lastschriftverfahren nutzen, über die Verwendung ihrer Daten informiert werden.

Die drei größten EC-Netzbetreiber, die Kartenzahlungen für die Handelsunternehmen und Tankstellenketten abwickeln, reagierten gelassen auf die neuen Vorgaben. Ein Sprecher der Firma Telecash in Bad Vilbel nannte die Neubewertung durch die Aufsichtsbehörden „sinnvoll und im Sinne eines guten Datenschutzes.“ Marktführer Easycash, der besonders in der Kritik gestanden hatte, betonte, man sei „bereits jetzt in nahezu allen Punkten“ nach den Vorgaben des zuständigen Landesdatenschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig.

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor

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Links und Quellen:

Pressemitteilung von HR Online
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_42021401&tl=rs

Videobericht von HR Online
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?key=standard_document_42021401&jmpage=1&tl=rs&type=v&rubrik=34954&jm=1&mediakey=fs/hessenschau/20110711_1930_datenschutz

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