Datenschutz

Fehlende Schutzmaßnahmen und unzureichende Datenlöschung | 11.500 EUR Bußgeld

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängte eine Strafe gegen ein Werbeunternehmen, das seinen Verpflichtungen zur rechtzeitigen Löschung personenbezogener Daten nicht nachgekommen war. Darüber hinaus stellte die Behörde fest, dass die implementierten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen unzureichend waren, um die gesammelten Daten wirksam zu sichern.

Sanktionsadressat
Unternehmen aus der Werbewirtschaft

Bußgeld
11.500 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 17 Abs. 1 DSGVO
Art. 25 Abs. 1 DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: LfD Hamburg – Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
https://datenschutz-hamburg.de/news/zwischenbilanz-2024-hmbbfdi-verhaengt-bussgelder-in-hoehe-von-130000-euro

Das Berechtigungskonzept als Basis der Informationssicherheit
https://it-news-blog.com/?p=2272


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