Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängte eine Strafe gegen ein Werbeunternehmen, das seinen Verpflichtungen zur rechtzeitigen Löschung personenbezogener Daten nicht nachgekommen war. Darüber hinaus stellte die Behörde fest, dass die implementierten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen unzureichend waren, um die gesammelten Daten wirksam zu sichern.
Sanktionsadressat
Unternehmen aus der Werbewirtschaft
Bußgeld
11.500 EUR
Verletzte Rechtsnorm
Art. 17 Abs. 1 DSGVO
Art. 25 Abs. 1 DSGVO
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: LfD Hamburg – Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
https://datenschutz-hamburg.de/news/zwischenbilanz-2024-hmbbfdi-verhaengt-bussgelder-in-hoehe-von-130000-euro
Das Berechtigungskonzept als Basis der Informationssicherheit
https://it-news-blog.com/?p=2272
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