Unrechtmäßige Datenweitergabe durch Meta-Pixel | 3.260.000 EUR Bußgeld

Die schwedische Datenschutzbehörde untersuchte die Nutzung von Meta-Pixeln auf der Website des Unternehmens Apoteket AB. Diese Tracking-Technologie übermittelte Informationen über Webseitenbesucher unwissentlich an Meta. Dieser Datentransfer erfolgte unbeabsichtigt durch eine aktivierte Unterfunktion der Pixel, jedoch ohne rechtliche Grundlage und ohne ausreichende Begründung.

Sanktionsadressat
Apoteket AB

Bußgeld
3.260.000 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 32 Abs. 1 DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: Schweden – Integritetsskydds Myndigheten
https://www.imy.se/globalassets/dokument/beslut/2024/beslut-tillsyn-apoteket-ab.pdf

Das Berechtigungskonzept als Basis der Informationssicherheit
https://it-news-blog.com/?p=2272


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