Die schwedische Datenschutzbehörde untersuchte die Nutzung von Meta-Pixeln auf der Website des Unternehmens Apoteket AB. Diese Tracking-Technologie übermittelte Informationen über Webseitenbesucher unwissentlich an Meta. Dieser Datentransfer erfolgte unbeabsichtigt durch eine aktivierte Unterfunktion der Pixel, jedoch ohne rechtliche Grundlage und ohne ausreichende Begründung.
Sanktionsadressat
Apoteket AB
Bußgeld
3.260.000 EUR
Verletzte Rechtsnorm
Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
Quellen und Links:
Datenschutzbehörde: Schweden – Integritetsskydds Myndigheten
https://www.imy.se/globalassets/dokument/beslut/2024/beslut-tillsyn-apoteket-ab.pdf
Das Berechtigungskonzept als Basis der Informationssicherheit
https://it-news-blog.com/?p=2272
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