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Systematische Aufzeichnung von Kundentelefonaten, unerlaubt lange Datenspeicherung | 250.000 EUR Bußgeld

Die französische Datenschutzbehörde CNIL untersuchte die Unternehmen Cosmospace und Telemaque, die gemeinsam arbeiten. Cosmospace, spezialisiert auf Dienstleistungen wie Hellsehen per Telefon, SMS und Chat, nahm routinemäßig alle Gespräche mit Kunden auf. Dabei wurden oft sensible Informationen wie Religion oder sexuelle Orientierung preisgegeben. Die CNIL bewertete diese systematische Aufzeichnung als unangemessen und unverhältnismäßig.

Zusätzlich bewahrte Cosmospace Kundendaten bis zu sechs Jahre auf, obwohl die gesetzliche Frist nur drei Jahre beträgt. Auch bei den Einwilligungserklärungen gab es Mängel: Es war für Kunden nicht klar ersichtlich, dass sowohl Cosmospace als auch Telemaque Zugriff auf die gespeicherten Daten hatten.

Sanktionsadressat
Cosmospace

Bußgeld
250.000 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
Art. 9 DSGVO
Art. L.34-5 CPCE

 

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: Frankreich – Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés
https://www.legifrance.gouv.fr/cnil/id/CNILTEXT000050324625

Das Berechtigungskonzept als Basis der Informationssicherheit
https://it-news-blog.com/?p=2272


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