Tracking von Webseiten-Nutzern ohne Einwilligung oder Information | 600.000 EUR Bußgeld

Die niederländische Datenschutzbehörde untersuchte das Drogerieunternehmen AS Watson Health & Beauty Continental Europe (AS Watson) aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften. Das Unternehmen hatte die Besucher seiner Webseite Kruidvat.nl mit Tracking-Cookies überwacht, ohne eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen oder die Nutzer darüber zu informieren.

Unter anderem wurden Standortdaten, besuchte Seiten, der Inhalt von Warenkörben und Kaufverhalten sowie angezeigte Empfehlungen erfasst. Diese Daten wurden genutzt, um individuelle Nutzerprofile zu erstellen, aus denen Rückschlüsse auf Gesundheitsinformationen gezogen werden konnten. Obwohl es theoretisch möglich war, der Verwendung der Cookies zu widersprechen, war die Standardoption aktiviert. Die Datenschutzbehörde kritisierte zudem, dass der Vorgang diese Option zu deaktivieren, kompliziert und umständlich war.

Sanktionsadressat
AS Watson Health & Beauty Continental Europe

Bußgeld
600.000 EUR

Verletzte Rechtsnorm
Art. 5 DSGVO
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO

 

Matthias A. Walter, http://www.tec4net.com

EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor


Quellen und Links:

Datenschutzbehörde: Niederlande – Autoriteit Persoonsgegevens
https://autoriteitpersoonsgegevens.nl/system/files?file=2024-07/Besluit%20boete%20A.S.%20Watson%20-%20Kruidvat.pdf

Das Berechtigungskonzept als Basis der Informationssicherheit
https://it-news-blog.com/?p=2272


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